Konkurrentenklage im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Konkurrentenklage ist Klage eines übergangenen Bewerbers wegen Diskriminierung oder Verfahrensfehler. Öffentlicher Dienst: Bewerber hat Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung (Art. 33 Abs. 2 GG – Bestenauslese), bei fehlerhafter Auswahl kann Bewerber klagen (Verwaltungsgericht), häufig erfolgreich (Wiederholung des Auswahlverfahrens). Privatwirtschaft: kein Anspruch auf Einstellung (Vertragsfreiheit), aber: Diskriminierungsverbot (AGG – bei Diskriminierung Schadensersatz und Entschädigung), Konkurrentenklage praktisch selten erfolgreich (Arbeitgeber hat freie Auswahl, solange nicht diskriminiert). AGG-Klage: übergangener Bewerber muss Indizien für Diskriminierung darlegen (§ 22 AGG – dann Beweislastumkehr), Arbeitgeber muss beweisen, dass kein Verstoß gegen AGG, Entschädigung bis zu drei Monatsgehältern (§ 15 Abs. 2 AGG), keine Einstellung erzwingbar. Praktische Bedeutung: im öffentlichen Dienst relevant (Beamte, Richter), in Privatwirtschaft selten (hohe Hürden, geringer Erfolg). Arbeitgeber sollte Auswahlverfahren dokumentieren (Schutz vor Konkurrentenklagen).
