Lagerarbeiter im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Lagerarbeiter ist Arbeitnehmer in Lager- und Logistikbereich. Tätigkeiten: Warenannahme (Entladen, Kontrolle, Erfassung), Einlagerung (Einsortierung nach System, Bedienung Gabelstapler/Hubwagen), Kommissionierung (Zusammenstellung von Waren nach Bestellungen, Picken), Versand (Verpackung, Etikettierung, Verladung), Bestandsführung (Inventur, Datenpflege im Warenwirtschaftssystem). Qualifikation: ungelernt möglich (Anlernberuf), Fachkraft für Lagerlogistik (dreijährige Ausbildung – anerkannter Ausbildungsberuf), Fachlagerist (zweijährige Ausbildung). Arbeitsbedingungen: körperlich belastend (Heben, Tragen, Stehen), Schichtarbeit häufig (Früh-, Spät-, Nachtschicht in Logistikzentren), Saisonspitzen (z.B. Weihnachtsgeschäft – befristete Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen), zunehmend technisiert (Scanner, automatische Lagersysteme, Robotik). Arbeitsschutz: besondere Anforderungen (Gabelstaplerschein erforderlich § 7 BetrSichV, Sicherheitsschuhe, Warnwesten, Unterweisung in Unfallverhütung), Gefährdungsbeurteilung für körperliche Belastungen (Heben und Tragen nach LastenhandhabV), ergonomische Maßnahmen. Vergütung: meist Tarifverträge (z.B. Groß- und Außenhandel, Spedition), Entgeltgruppen nach Qualifikation (ungelernt niedriger, Fachkraft höher), Zuschläge für Schichtarbeit (Nacht-, Wochenend-, Feiertagszuschläge). Zeitarbeit: häufig in Logistik (Flexibilität bei Auftragsschwankungen), Equal Pay nach neun Monaten (§ 8 AÜG). Lagerarbeiter sind wichtig für Lieferketten (E-Commerce-Boom erhöht Bedeutung).