Lebensarbeitszeitkonto im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Lebensarbeitszeitkonto ist langfristiges Wertguthaben für Auszeiten (§ 7b SGB IV). Zweck: Ansparen von Arbeitszeit oder Entgelt für: Sabbatical (längere Auszeit), Altersteilzeit (Freistellungsphase), vorgezogener Ruhestand (Überbrückung bis Rente), Weiterbildung (längere Fortbildung), Elternzeit (Aufstockung Elterngeld), Pflege Angehöriger. Funktionsweise: Arbeitnehmer verzichtet auf Teile des Gehalts oder erarbeitete Überstunden (Ansparphase), Werte werden auf Konto gutgeschrieben (verzinst, in Entgeltpunkte umgerechnet), später Freistellung unter Fortzahlung des Gehalts aus Guthaben (Entsparphase), Arbeitsverhältnis besteht während Freistellung fort (sozialversichert). Rechtsgrundlage: Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag), Wertguthaben nach § 7b SGB IV (sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen), Insolvenzsicherung verpflichtend (§ 7d SGB IV – Treuhandmodell oder Versicherung, schützt Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers). Sozialversicherung: während Ansparphase Beiträge auf tatsächlich gezahltes Entgelt (reduziert), während Freistellung Beiträge auf ausgezahltes Entgelt aus Wertguthaben, insgesamt sozialversicherungsneutral. Steuern: Ansparphase: Versteuerung wenn Guthaben entsteht (Zufluss § 11 EStG), Freistellung: erneute Versteuerung (Doppelbesteuerung vermeiden durch Fünftelregelung § 34 EStG möglich). Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 10 BetrVG – Arbeitszeit, Leistungsprinzip). Insolvenzsicherung: zwingende Voraussetzung (bei Insolvenz des Arbeitgebers bleibt Guthaben geschützt), ohne Insolvenzschutz Guthaben gefährdet. Lebensarbeitszeitkonto ist Instrument der Flexibilisierung (Work-Life-Balance, individuelle Lebensplanung, erfordert vorausschauende Planung).
