Lohnnachzahlung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Lohnnachzahlung ist eine nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn, die ein Arbeitnehmer erhält, weil ihm in der Vergangenheit ein zustehender Lohnbetrag nicht oder zu niedrig gezahlt wurde. Dies kann verschiedene Gründe haben: Beispielsweise kann es zu Lohnnachzahlungen kommen, wenn sich nach einer Gehaltserhöhung oder Korrektur herausstellt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf mehr Lohn hatte, als ursprünglich ausbezahlt wurde. Auch wenn ein Arbeitgeber Lohn verspätet zahlt oder aufgrund eines Rechtsstreits zur Zahlung rückständiger Gehälter verpflichtet wird, spricht man von einer Lohnnachzahlung. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er rückwirkend Geld erhält, das ihm eigentlich schon früher zugestanden hat. Lohnnachzahlungen können steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevant sein, da sie oft in einer Summe nachgezahlt und entsprechend behandelt werden müssen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf ausstehenden Lohn innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen geltend machen, da diese sonst verfallen können. Im Falle stark verspäteter Zahlungen können zudem Verzugszinsen anfallen, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlen muss. Insgesamt bezeichnet der Begriff Lohnnachzahlung also die Ausgleichszahlung für vorenthaltenes oder zu niedrig berechnetes Entgelt, um den Arbeitnehmer finanziell so zu stellen, wie es seinem Arbeitsvertrag entspricht und vereinbarungsgemäß hätte gezahlt werden müssen.