Lohnsteuererklärung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Der Begriff Lohnsteuererklärung wird umgangssprachlich oft für die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern verwendet.
Gemeint ist damit der Vorgang, bei dem ein Arbeitnehmer nach Ablauf des Jahres dem Finanzamt alle relevanten Daten mitteilt, damit die tatsächliche Einkommensteuer festgesetzt werden kann. Weil bei Arbeitnehmern während des Jahres die Lohnsteuer schon vom Gehalt einbehalten wurde, geht es in der Steuererklärung („Lohnsteuererklärung“) meist darum zu prüfen, ob zu viel Steuer gezahlt wurde und man etwas zurückbekommt oder ggf. nachzahlen muss. Streng genommen gibt es kein eigenes Formular mehr nur für Lohnsteuer – Arbeitnehmer nutzen das ganz normale Einkommensteuererklärungs-Formular (heute meist elektronisch via ELSTER).
Früher unterschied man den Lohnsteuerjahresausgleich (für Arbeitnehmer ohne Pflicht zur Veranlagung) von der Einkommensteuererklärung, doch heute macht das Finanzamt hier keinen Unterschied mehr. Wer nur lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat, ist oft nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, kann dies aber freiwillig tun (sog. Antragsveranlagung), um z. B. Werbungskosten geltend zu machen. Im Alltagsgebrauch spricht man dabei von der Lohnsteuererklärung. Für Nichtjuristen heißt das: Es handelt sich um die jährliche Steuererklärung eines Arbeitnehmers, um die bereits gezahlte Lohnsteuer mit der eigentlich geschuldeten Steuer abzugleichen und ggf. eine Rückerstattung zu erhalten.
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