Manteltarifvertrag im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Ein Manteltarifvertrag (oft abgekürzt MTV) ist ein Tarifvertrag, der allgemeine Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse in einer Branche oder einem Unternehmen regelt. Im Gegensatz zu einem Entgelttarifvertrag, der speziell die Löhne und Gehälter (Lohntarif) festschreibt, enthält der Manteltarifvertrag sogenannte „Mantelthemen“ – also grundlegende Arbeitsbedingungen. Dazu zählen z. B.: Arbeitszeitregelungen (Wochenarbeitszeit, Schichtmodelle), Urlaubsdauer, Zuschläge (für Nachtarbeit, Überstunden etc.), Kündigungsfristen, Regelungen zur Arbeitssicherheit, Eingruppierungssystematik, Sonderzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld), Mehrarbeits- oder Überstundenregelungen und ähnliches. Manteltarifverträge haben oft eine längere Laufzeit (z. B. mehrere Jahre) als Lohn-Tarifverträge, da die grundlegenden Bedingungen nicht ständig neu verhandelt werden. Ein Beispiel: In der Metall- und Elektroindustrie gibt es einen Manteltarifvertrag, der etwa regelt, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit 35 Stunden beträgt und wie Überstunden zu vergüten sind. Solche Bedingungen gelten dann flächendeckend für die tarifgebundenen Betriebe der Branche. Für Arbeitnehmer sind die Bestimmungen des Manteltarifvertrags wichtig, weil sie viele Alltagsfragen des Arbeitsverhältnisses klären. Für Arbeitgeber schafft der MTV einheitliche Regeln, an die sie sich halten müssen. Zusammengefasst: Der Manteltarifvertrag ist der „Rahmenvertrag“ der Tarifparteien, in dem allgemeine Arbeitsbedingungen vereinbart werden, während die konkreten Entgeltbeträge in separaten Entgelttarifverträgen geregelt werden.
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