Mindestlohngesetz im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist das deutsche Bundesgesetz, das den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn regelt. Es trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und etablierte damit erstmals flächendeckend einen Mindeststundenlohn für (nahezu) alle Arbeitnehmer. Im MiLoG sind neben der Höhe des Mindestlohns (die in der Regel in Verordnungen angepasst wird) auch die Rahmenbedingungen festgelegt: Zum Beispiel die Einrichtung der Mindestlohnkommission, welche Zusammensetzung diese hat (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) und dass sie alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vorschlägt.
Das Gesetz bestimmt auch die Pflichten der Arbeitgeber, etwa die Arbeitszeiten bestimmter Arbeitnehmergruppen genau aufzuzeichnen, um die Einhaltung des Mindestlohns überprüfbar zu machen. Es gibt einige Ausnahmen im MiLoG: z. B. gilt der Mindestlohn nicht für Auszubildende (deren Vergütung ist im BBiG geregelt), nicht für ehrenamtlich Tätige, nicht für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (Unterschreitung des Mindestlohns) können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Insgesamt hat das Mindestlohngesetz das Ziel, eine untere Lohngrenze verbindlich zu garantieren und somit einen Wettbewerb über Dumpinglöhne zu unterbinden und Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen.
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