Mitarbeiterrabatt im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Ein Mitarbeiterrabatt ist ein Preisnachlass, den Unternehmen ihren eigenen Mitarbeitern auf Produkte oder Dienstleistungen gewähren. Das ist eine verbreitete freiwillige Sozialleistung: Mitarbeiter können z. B. Waren der Firma (oder Konzernprodukte) günstiger kaufen als normale Kunden.
Beispiele: Ein Autobauer bietet seinen Mitarbeitern Neufahrzeuge zu vergünstigten Konditionen, ein Handelsunternehmen gewährt seinen Angestellten einen prozentualen Rabatt auf alle Artikel im Sortiment, oder ein Modehaus gibt Mitarbeiterrabatte auf Kleidung. Aus Arbeitgebersicht sind Mitarbeiterrabatte ein Mittel zur Mitarbeitermotivation und Bindung – man gibt einen Vorteil, der den Beschäftigten konkret Geld spart. Aus Sicht der Mitarbeiter ist es ein schönes Extra, vor allem wenn sie die Produkte der eigenen Firma ohnehin nutzen. Es gibt in Deutschland einen steuerlichen Freibetrag für Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt überlässt (Personalrabatt-Freibetrag: 1.080 € pro Jahr des geldwerten Vorteils sind steuerfrei). Nur der darüberhinausgehende Vorteil müsste dann als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Mitarbeiterrabatte haben auch Grenzen: Sie müssen gleichbehandelt gewährt werden (nicht willkürlich nur an einzelne) und dürfen nicht zu einem Handel führen (manche Unternehmen untersagen, dass Mitarbeiter die vergünstigten Produkte weiterverkaufen). Im Großen und Ganzen sind Mitarbeiterrabatte aber ein gängiges und für beide Seiten attraktives Instrument.
