Mitteilungspflicht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Mitteilungspflicht meint die Pflicht, bestimmte Tatsachen rechtzeitig der jeweils zuständigen Stelle mitzuteilen. Im Arbeitsverhältnis betrifft das Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer müssen etwa Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen (inklusive voraussichtlicher Dauer) und – je nach Regel – ab dem dritten Kalendertag oder früher ein ärztliches Attest vorlegen. Ebenfalls mitteilungspflichtig sind relevante Änderungen wie Adresse, Bankverbindung, Familienstand (für Steuermerkmale), Schwangerschaft (damit Mutterschutz greifen kann aber nicht im Bewerbungsgespräch!) oder Nebentätigkeiten, sofern vertraglich verlangt. Arbeitgeber treffen Mitteilungspflichten gegenüber Betriebsrat (z. B. über personelle Maßnahmen), Behörden (z. B. Massenentlassungsanzeige, Sozialversicherung) und gegenüber Beschäftigten, etwa bei Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen. Zweck der Mitteilungspflicht ist Planungs- und Rechtssicherheit:
Nur wer informiert ist, kann korrekt handeln (Lohnfortzahlung, Schutzrechte, Fristen). Unterlassene oder verspätete Mitteilungen haben Folgen – von Abmahnung über Bußgelder bis zum Verlust bestimmter Ansprüche (z. B. Lohnfortzahlung bei verspäteter Krankmeldung). Kurz: Mitteilungspflichten sind die „Informations-Leitplanken“, die den Alltag im Arbeitsverhältnis geordnet und rechtskonform halten.
