Mitwirkungsrecht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Mitwirkungsrecht ist das Recht, beteiligt zu werden – stärker als bloße Information, schwächer als echte Mitbestimmung. Typisch ist das Anhörungs- und Beratungsrecht:
Der Betriebsrat wird vor personellen Maßnahmen (Einstellung, Versetzung, Kündigung) angehört; er kann Bedenken äußern, aber die Entscheidung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bei Betriebsänderungen (z. B. Standortschließung) bestehen umfangreiche Mitwirkungsrechte bis hin zu Interessenausgleich und Sozialplan. Einzelne Beschäftigte haben Mitwirkungsrechte etwa bei Zielvereinbarungen, Beurteilungen oder im Arbeitsschutz (Gefährdungen melden, Vorschläge einbringen). Mitwirkungsrechte strukturieren Verfahren:
- frühzeitige Information,
- Austausch,
- Dokumentation.
