Nachehelicher Unterhalt im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Nachehelicher Unterhalt ist ein Thema, das nach einer Scheidung viele Fragen aufwirft. Er dient dazu, den finanziell schwächeren Ehepartner auch nach der Scheidung abzusichern und ihm eine gewisse wirtschaftliche Stabilität zu bieten. Doch wann besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? Wie wird er berechnet und was gibt es zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Regelungen und die verschiedenen Arten des nachehelichen Unterhalts.
Was ist nachehelicher Unterhalt und warum ist er wichtig?
Nachehelicher Unterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach der Scheidung leisten muss. Ziel ist es, dem wirtschaftlich schwächeren Partner, der sich beispielsweise um die Kinderbetreuung gekümmert oder auf eine Karriere zugunsten der Familie verzichtet hat, weiterhin ein angemessenes Leben zu ermöglichen. Anders als der Trennungsunterhalt, der nur während des Trennungsjahrs gezahlt wird, greift der nacheheliche Unterhalt ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung.
Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nicht automatisch mit der Scheidung. Er muss nach bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden. Laut § 1570 ff. BGB gibt es verschiedene Gründe, die einen Anspruch begründen können, wie beispielsweise Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter, Krankheit oder andere Umstände, die es dem Unterhaltsberechtigten erschweren, den Lebensunterhalt selbst zu sichern.
Wichtige Gründe für den Anspruch
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann bestehen, wenn:
- Kinder betreut werden: Wenn ein Partner aufgrund der Kinderbetreuung nicht in vollem Umfang arbeiten kann, besteht ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
- Alter oder Krankheit: Ist der Partner aufgrund seines Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht erwerbsfähig, kann er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.
- Einkommensunterschiede: Hat ein Partner während der Ehe seine Karriere zurückgestellt, etwa für die Familie, und dadurch ein geringeres Einkommen, kann auch ein sogenannter Aufstockungsunterhalt geltend gemacht werden.
Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von nachehelichem Unterhalt, die je nach Lebenssituation und den individuellen Umständen der Ehepartner in Betracht kommen. Die wichtigsten Formen sind der Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt und Krankheitsunterhalt.
Betreuungsunterhalt
Der Betreuungsunterhalt wird gezahlt, wenn ein Partner aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Er dient dazu, das Einkommen des betreuenden Elternteils zu ergänzen, solange die Kinder noch klein sind und intensive Betreuung benötigen.
Aufstockungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt ist ein Ausgleich für Einkommensunterschiede, die durch die Ehe entstanden sind. Dieser Unterhalt kommt dann zum Tragen, wenn ein Partner während der Ehezeit weniger verdient hat, weil er sich beispielsweise um Haushalt und Familie gekümmert hat. Der Aufstockungsunterhalt sorgt dafür, dass der wirtschaftlich schwächere Partner seinen Lebensstandard halten kann.
Krankheitsunterhalt
Krankheitsunterhalt wird gezahlt, wenn ein Partner aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Krankheit entweder während der Ehe entstanden ist oder der Partner aufgrund der Krankheit bereits vor der Scheidung in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt war.
Wie lange muss nachehelicher Unterhalt gezahlt werden?
Der nacheheliche Unterhalt ist grundsätzlich zeitlich begrenzt und orientiert sich an der „Ehe auf Zeit“-Philosophie, die sicherstellen soll, dass jeder Partner langfristig auf eigenen Beinen steht. Die Dauer richtet sich nach der Ehedauer, dem Alter der Partner sowie der Zeit, die notwendig ist, um eine angemessene finanzielle Selbstständigkeit zu erreichen.
Dauer des Betreuungsunterhalts
Für die Betreuung gemeinsamer Kinder wird der Unterhalt in der Regel bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes gewährt. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerungsmöglichkeit, insbesondere wenn das Kind weiterhin intensive Betreuung benötigt oder besondere Umstände vorliegen.
Lebenslange Unterhaltszahlungen – Ist das möglich?
Eine lebenslange Unterhaltspflicht ist in Ausnahmefällen möglich, vor allem wenn gesundheitliche Einschränkungen oder das hohe Alter des berechtigten Partners vorliegen und eine Erwerbstätigkeit unmöglich ist. Auch bei sehr langen Ehen kann eine dauerhafte Unterhaltspflicht bestehen, wenn die finanzielle Abhängigkeit des berechtigten Partners tiefgreifend ist und eine berufliche Neuorientierung kaum realistisch erscheint.
Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?
Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist eine komplexe Aufgabe, bei der verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Partners und die konkreten Lebensverhältnisse während der Ehe. Ein fester Prozentsatz des Einkommens wird jedoch nicht verwendet, sondern es wird vielmehr eine individuelle Berechnung vorgenommen.
Bereinigtes Nettoeinkommen und Selbstbehalt
Das bereinigte Nettoeinkommen ist die Grundlage der Unterhaltsberechnung. Dabei wird das tatsächliche Einkommen des unterhaltspflichtigen Partners um bestimmte Abzüge, wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berufsbedingte Aufwendungen, bereinigt. Zudem wird ein sogenannter Selbstbehalt angesetzt, der sicherstellt, dass der unterhaltspflichtige Partner seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Für Erwerbstätige liegt der Selbstbehalt derzeit bei etwa 1.370 Euro.
Bedarf des Unterhaltsberechtigten
Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Partners orientiert sich am Lebensstandard, den die Eheleute während der Ehezeit geführt haben. Dieser Standard soll möglichst erhalten bleiben. Dies umfasst auch den Einkommensausgleich für Einschränkungen, die während der Ehe eingegangen wurden, etwa durch Kinderbetreuung oder Haushaltsführung.
Kann der nacheheliche Unterhalt angepasst oder beendet werden?
Es gibt zahlreiche Gründe, die eine Anpassung oder gar Beendigung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs begründen. Die Einkommenssituation der Partner kann sich ändern, oder der unterhaltsberechtigte Partner wird selbst erwerbstätig. Diese Veränderungen können dazu führen, dass der nacheheliche Unterhalt neu berechnet oder sogar aufgehoben wird.
Wegfall des Unterhaltsanspruchs durch Wiederheirat
Falls der unterhaltsberechtigte Partner erneut heiratet, entfällt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in der Regel automatisch. Durch die Heirat entsteht eine neue wirtschaftliche Lebensgemeinschaft, in der die finanzielle Unterstützung des ehemaligen Ehepartners nicht mehr notwendig ist.
Anpassung bei neuen Lebensumständen
Ändert sich die finanzielle Lage des Unterhaltspflichtigen, etwa durch eine Einkommensreduzierung oder Arbeitslosigkeit, kann dies ebenfalls zu einer Anpassung der Unterhaltszahlung führen. Auch wenn der unterhaltsberechtigte Partner eine höhere Einkommensquelle erschließt, wie eine neue Arbeitsstelle, kann der Unterhalt entsprechend angepasst oder herabgesetzt werden.
Welche rechtlichen Schritte zur Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts gibt es?
Falls der unterhaltspflichtige Partner nicht zahlt, können verschiedene rechtliche Schritte zur Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts eingeleitet werden. In solchen Fällen kann ein Unterhaltstitel beantragt werden, der den Anspruch rechtlich absichert.
Unterhaltstitel und Zwangsvollstreckung
Ein Unterhaltstitel ist ein gerichtlich oder notariell festgelegter Anspruch, der bei Nichtzahlung des Unterhalts vollstreckbar ist. Mit einem Unterhaltstitel kann der nacheheliche Unterhalt notfalls zwangsweise, etwa durch Lohnpfändung, eingetrieben werden.
Wie erhält man einen Unterhaltstitel?
Ein Unterhaltstitel kann entweder über das Jugendamt, durch eine notarielle Vereinbarung oder durch ein gerichtliches Verfahren erwirkt werden. Besonders im Streitfall kann das Familiengericht den Unterhaltstitel festsetzen, um die Ansprüche des unterhaltsberechtigten Partners abzusichern.
Fazit: Nachehelicher Unterhalt als finanzielle Unterstützung nach der Scheidung
Nachehelicher Unterhalt ist ein wichtiger Schritt, um den wirtschaftlich schwächeren Partner nach der Scheidung zu unterstützen und finanzielle Sicherheit zu bieten. Ob es sich um Betreuungsunterhalt für Kinder, Krankheitsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt handelt – die verschiedenen Formen des nachehelichen Unterhalts sorgen dafür, dass der Lebensstandard der Ehezeit so weit wie möglich gewahrt bleibt. Eine frühzeitige und fundierte Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Ansprüche zu verstehen und gegebenenfalls durchzusetzen.
FAQs
- Kann ich auf nachehelichen Unterhalt verzichten?
Ja, es ist möglich, auf nachehelichen Unterhalt zu verzichten. Dies kann in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Allerdings prüft das Gericht solche Vereinbarungen auf Sittenwidrigkeit, um sicherzustellen, dass keine Benachteiligung vorliegt. - Muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen, wenn ich arbeitslos werde?
Bei Arbeitslosigkeit kann eine Anpassung des Unterhalts erfolgen. Der Unterhaltspflichtige muss dem Gericht jedoch nachweisen, dass er sich um eine neue Anstellung bemüht und sich die finanzielle Lage nicht freiwillig verschlechtert hat. - Was passiert, wenn mein Ex-Partner den nachehelichen Unterhalt nicht zahlt?
Falls der unterhaltspflichtige Partner nicht zahlt, kann der nacheheliche Unterhalt durch einen Unterhaltstitel gesichert werden. Eine Zwangsvollstreckung, etwa durch Lohnpfändung, ist dann möglich. - Kann ich nachehelichen Unterhalt rückwirkend beantragen?
Rückwirkende Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt sind grundsätzlich möglich, allerdings nur für die Zeit, in der der Anspruch bereits bestand und nachweislich geltend gemacht wurde. Ein Anwalt kann helfen, die Ansprüche rechtzeitig anzumelden. - Kann der nacheheliche Unterhalt in jedem Fall angepasst werden?
Nein, nicht jeder Einkommenswechsel führt zu einer Anpassung. Kleine Einkommensschwankungen bleiben oft unberücksichtigt. Eine größere Veränderung der Einkommensverhältnisse kann jedoch eine Anpassung rechtfertigen.