Nachschusspflicht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Die Nachschusspflicht ist die vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Pflicht der Gesellschafter, über ihre ursprüngliche Einlage hinaus zusätzliches Kapital in die Gesellschaft einzubringen. Sie dient der Finanzierung bei Verlusten oder zur Stärkung des Eigenkapitals. In der GmbH besteht eine Nachschusspflicht nur, wenn sie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (oder wirksam beschlossen wurde) und in Umfang, Anlass und Verfahren bestimmt ist. In Personengesellschaften können Nachschüsse aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus Treuepflichten folgen. Nachschusspflichten sollen berechenbar sein; unklare Blanko‑Verpflichtungen sind riskant. Wer nicht nachschießt, riskiert Verzugsfolgen, Stimmrechtsruhen oder – je nach Regelung – den Ausschluss aus der Gesellschaft. Für Investierende ist wichtig: Nachschüsse ändern die Beteiligungsverhältnisse oder lösen Ausgleichszahlungen aus. Alternativen sind Kapitalerhöhungen, Darlehen oder Rangrücktritte. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung schützt vor Streit, verteilt Lasten fair und sichert die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft in Krisen.
