Zugewinngemeinschaft im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand für verheiratete Paare in Deutschland. Sie regelt die finanziellen Beziehungen und Vermögensfragen der Ehepartner und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Aufteilung von Vermögen im Falle einer Scheidung oder im Todesfall eines Partners. In diesem Artikel erklären wir, wie die Zugewinngemeinschaft funktioniert, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie Sie diese mit einem Ehevertrag individuell anpassen können.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der Standard-Güterstand für verheiratete Paare, wenn keine andere vertragliche Regelung, wie etwa eine Gütertrennung, getroffen wurde. Sie bedeutet, dass das Vermögen beider Ehepartner zwar getrennt bleibt, aber im Scheidungs- oder Todesfall ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Zugewinns stattfindet. Dies stellt sicher, dass beide Partner fair am finanziellen Erfolg der Ehe teilhaben.
Wie funktioniert die Zugewinngemeinschaft?
Während der Ehe bleibt das Vermögen der Ehepartner getrennt, das heißt, jeder behält sein eigenes Vermögen. Dies gilt für das Vermögen, das jeder vor der Ehe besessen hat, ebenso wie für Schenkungen oder Erbschaften, die während der Ehe hinzukommen. Nur der sogenannte „Zugewinn“ – also das Vermögen, das die Ehepartner während der Ehe gemeinsam erarbeitet oder angespart haben – wird im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Partners ausgeglichen.
Was gehört zum Zugewinn?
Der Zugewinn umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe hinzugekommen sind, wie etwa Einkommen, Ersparnisse, Immobilienkäufe, Wertzuwächse von Anlagen und Investitionen. Erbschaften und Schenkungen zählen jedoch in der Regel nicht zum Zugewinn und bleiben als „privilegiertes Vermögen“ unberührt.
Warum ist der Zugewinnausgleich wichtig?
Der Zugewinnausgleich ist ein Schutzmechanismus für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner. Er sorgt dafür, dass die Vermögenszuwächse, die während der Ehezeit entstehen, im Falle einer Trennung oder des Todes fair aufgeteilt werden. In vielen Ehen arbeitet ein Partner weniger oder verzichtet ganz auf eine Karriere zugunsten der Familie. Der Zugewinnausgleich verhindert, dass dieser Partner am Ende wirtschaftlich schlechter dasteht.
So wird der Zugewinn berechnet
Um den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung oder eines Erbfalls zu berechnen, wird das sogenannte Anfangsvermögen und das Endvermögen jedes Partners verglichen.
1. Anfangsvermögen und Endvermögen
Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte. Das Endvermögen entspricht dem Vermögensstand zum Zeitpunkt der Trennung oder des Todes eines Ehepartners. Der Zugewinn ist dann die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen Partner aus.
2. Beispiel zur Berechnung des Zugewinnausgleichs
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Ehepartner A hatte ein Anfangsvermögen von 10.000 Euro und besitzt zum Zeitpunkt der Scheidung 100.000 Euro. Ehepartner B begann die Ehe mit 5.000 Euro und verfügt bei der Scheidung über 30.000 Euro. Der Zugewinn von A beträgt 90.000 Euro (100.000 Euro – 10.000 Euro) und der von B 25.000 Euro (30.000 Euro – 5.000 Euro). Die Differenz von 65.000 Euro wird durch zwei geteilt, und A muss B demnach 32.500 Euro als Zugewinnausgleich zahlen.
Wie wird das Vermögen bewertet?
Die Bewertung des Vermögens kann insbesondere bei Immobilien, Unternehmen und Wertpapieren komplex sein. Hierbei ist eine fachkundige Bewertung durch Sachverständige oft erforderlich, um den genauen Wert im Zeitpunkt der Scheidung oder des Todes eines Ehepartners festzustellen.
Erbschaften und Schenkungen in der Zugewinngemeinschaft
Erbschaften und Schenkungen, die ein Partner während der Ehe erhält, gehören nicht zum Zugewinn. Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleiben beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt. Diese Regelung dient dem Schutz des beschenkten oder erbenden Partners und verhindert, dass dieses Vermögen im Zugewinnausgleich geteilt wird.
Beispiel für Erbschaften und Schenkungen
Stellt sich jedoch die Frage, wie verfahren wird, wenn eine Erbschaft oder Schenkung während der Ehezeit in das gemeinsame Vermögen investiert wird. Ein Beispiel wäre, wenn eine Erbschaft für den Kauf eines gemeinsamen Hauses verwendet wird. Hier kann es je nach individueller Regelung dazu kommen, dass ein Teil des Wertes in die Zugewinnausgleichsberechnung einfließt.
Ehevertrag und modifizierte Zugewinngemeinschaft
Ein Ehevertrag ist eine Möglichkeit, die Regelungen des Zugewinnausgleichs individuell anzupassen. Ehepaare können den Güterstand modifizieren, um den Zugewinnausgleich im Scheidungsfall auszuschließen oder abzumildern und eine besondere Regelung für den Todesfall zu treffen.
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine Mischform, bei der der Zugewinnausgleich beispielsweise nur im Todesfall, jedoch nicht im Scheidungsfall greift. Solche flexiblen Regelungen ermöglichen es, den Schutz des Vermögens zu verstärken, ohne auf die Sicherheit einer Zugewinngemeinschaft zu verzichten. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist vor allem für Unternehmer und Selbstständige interessant, die das Betriebsvermögen schützen möchten.
Sonderregelungen für Unternehmer
Gerade für Unternehmer kann es entscheidend sein, das Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich auszunehmen. Ohne diese Regelung würde das Betriebsvermögen bei einer Scheidung zur Berechnung des Zugewinns herangezogen werden, was die Existenz des Unternehmens gefährden kann. Mit einer gezielten Vereinbarung im Ehevertrag kann das Betriebsvermögen hingegen im Besitz des Unternehmers bleiben.
Steuerliche Aspekte der Zugewinngemeinschaft
Der Zugewinnausgleich ist in der Regel steuerfrei. Es fallen keine Steuern an, wenn der Zugewinnausgleich durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags erfolgt. Steuerliche Auswirkungen können jedoch auftreten, wenn Vermögenswerte übertragen werden, etwa Immobilien oder Unternehmensanteile.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Zugewinnausgleich keine Schenkungssteuer auslöst. Die Auszahlung erfolgt steuerfrei, was insbesondere im Erbfall relevant sein kann, wenn größere Vermögen übertragen werden. Bei Vermögensübertragungen durch Schenkungen während der Ehe kann es jedoch sinnvoll sein, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Steuerliche Besonderheiten bei Kapital- und Immobilienwerten
Wertsteigerungen von Immobilien oder Aktiengewinne sind Teil des Zugewinns und unterliegen damit ebenfalls dem Ausgleich. Bei der Übertragung von Immobilien können Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen, wenn keine Steuerfreibeträge für den Ehepartner geltend gemacht werden können.
Für wen ist die Zugewinngemeinschaft sinnvoll?
Die Zugewinngemeinschaft eignet sich für die meisten Ehepaare, die eine faire Teilhabe an gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen wünschen. Besonders in klassischen Ehen, in denen ein Partner den Großteil der Erwerbstätigkeit übernimmt und der andere sich stärker um Familie und Haushalt kümmert, stellt die Zugewinngemeinschaft eine sinnvolle Absicherung dar.
Gütertrennung als Alternative
Für Ehepaare, die ihr Vermögen vollständig getrennt halten möchten, bietet sich die Gütertrennung als Alternative an. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner strikt getrennt, und es findet im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich statt. Die Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn beide Partner ähnliche Einkünfte haben oder sich nicht gegenseitig am Vermögenszuwachs beteiligen möchten.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft als Kompromiss
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bietet die Möglichkeit, den Zugewinnausgleich flexibel anzupassen. Diese Regelung ist besonders für Paare interessant, die den Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ausschließen möchten, aber im Todesfall dennoch eine gerechte Aufteilung des Vermögens wünschen.
Fazit: Die Zugewinngemeinschaft als fairer Güterstand
Die Zugewinngemeinschaft ermöglicht eine faire Verteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens und schützt den wirtschaftlich schwächeren Partner. Paare, die langfristige Sicherheit und eine faire Teilhabe am Vermögen wünschen, sind mit der Zugewinngemeinschaft gut beraten. Mit einem individuellen Ehevertrag können jedoch auch Anpassungen und Sonderregelungen getroffen werden, um den Güterstand der eigenen Situation anzupassen.
Was passiert mit Schulden in der Zugewinngemeinschaft?
Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe macht, bleiben grundsätzlich beim jeweiligen Partner. Nur im Zugewinnausgleich am Ende der Ehe werden Schulden bei der Berechnung des Endvermögens berücksichtigt.