BEM als Werkzeug der Personalentwicklung

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Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen klug weiterentwickeln und zu loyalen Top-Performern machen

Ein wertvoller Mitarbeiter fällt monatelang wegen Krankheit aus – was nun? In Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Krankenständen sollten Führungskräfte solche Talente nicht vorschnell aufgeben. Genau hier setzt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an: Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ist es gesetzlich vorgeschrieben und zielt darauf ab, durch geeignete Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Doch BEM ist weit mehr als eine Pflichtübung. Richtig umgesetzt, wird es zum strategischen Instrument der Personalentwicklung – es hilft Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit gesundheitlichen Problemen, sich erfolgreich zurück ins Unternehmen zu integrieren und sogar über sich hinauszuwachsen. Dieser Beitrag zeigt praxisnah, wie Sie als Arbeitgeber BEM juristisch sauber gestalten und zugleich nutzen können, um betroffene Mitarbeiter zu fördern, zu binden und erneut zu Leistungsträgern zu machen.

Management Summary – Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • BEM ist gesetzliche Pflicht: Arbeitgeber müssen es anbieten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt.
  • Ziel: Beschäftigung sichern: Durch BEM sollen erkrankte Mitarbeiter wieder arbeitsfähig gemacht und künftige Ausfälle vermieden werden.
  • Win-Win für beide Seiten: Ein erfolgreiches BEM senkt Fehlzeiten, spart Kosten und steigert Loyalität.
  • Rechte & Pflichten beachten: Einladung, Datenschutz, Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind zentrale Anforderungen.
  • Kein BEM – hohes Risiko: Kündigungen sind ohne vorheriges BEM oft unwirksam. Arbeitgeber tragen dann eine kaum erfüllbare Beweislast.

Was genau ist BEM – und warum ist es für Unternehmen so wichtig?

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, um länger erkrankte Mitarbeiter wieder in den Betrieb einzugliedern. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein BEM anzubieten, sobald ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das Verfahren gilt für Unternehmen jeder Größe und für alle Mitarbeiter. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu sichern. Kurz gesagt: BEM bietet einen strukturierten Rahmen, um gemeinsam mit dem Mitarbeiter nach Lösungen zu suchen, damit er trotz gesundheitlicher Probleme weiterbeschäftigt werden kann.


Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber im BEM?

Arbeitgeber müssen ein BEM nicht nur anbieten, sondern auch ordnungsgemäß durchführen. Dazu gehört eine schriftliche Einladung, in der Ziele, Ablauf und Datenschutz erklärt werden. Der Mitarbeiter muss ausdrücklich zustimmen – die Teilnahme ist freiwillig.

Erteilt er seine Einwilligung, sind Betriebsrat und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung einzubinden. Seit 2021 hat der Mitarbeiter zudem das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Besonders wichtig: Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten muss gewährleistet sein. Das BEM ist dabei kein starrer Ablauf, sondern ein ergebnisoffener Suchprozess, der ernsthaft nach Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung sucht.

Wie läuft ein BEM in der Praxis ab?

In der Praxis hat sich ein klar strukturierter Ablauf bewährt:

  1. Einladung und Information: Der Mitarbeiter wird offiziell zum BEM eingeladen.
  2. BEM-Team bilden: HR, Betriebsrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt oder externe Berater können beteiligt sein.
  3. Gespräch führen: In vertrauensvoller Atmosphäre werden die gesundheitlichen Einschränkungen und mögliche Lösungen besprochen.
  4. Maßnahmen festlegen: Anpassungen am Arbeitsplatz, veränderte Aufgaben, flexible Arbeitszeiten oder stufenweise Wiedereingliederung sind typische Optionen.
  5. Umsetzung prüfen: Nach einer Testphase wird bewertet, ob die Maßnahmen wirken.
  6. Abschluss und Dokumentation: Ergebnisse werden dokumentiert – ein wichtiger Nachweis im Streitfall.

Wie nutzen Unternehmen BEM als Motor der Personalentwicklung?

BEM bietet die Chance, Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt weiterzuentwickeln. Wer Betroffene unterstützt, statt sie aufzugeben, erhält oft hoch motivierte und loyale Leistungsträger zurück.

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter mit chronischen Rückenproblemen wurde nach erfolgreicher BEM-Phase von der körperlich belastenden Lagerarbeit in die Auftragsdisposition versetzt. Mit einer ergonomischen Ausstattung und einer kurzen Weiterbildung brachte er seine Erfahrung aus dem Lager in die Büroarbeit ein – und wurde zum wichtigen Bindeglied zwischen Produktion und Verwaltung.

So entsteht ein echter Mehrwert: Wissen bleibt im Unternehmen, Fluktuation sinkt, und die Kosten für Neueinstellungen entfallen.

 

Welche Risiken drohen, wenn kein BEM durchgeführt wird?

Unterlässt ein Arbeitgeber das BEM, drohen schwerwiegende Konsequenzen:

  • Rechtliche Risiken: Kündigungen wegen Krankheit sind ohne BEM häufig unwirksam, da Gerichte verlangen, dass Alternativen geprüft wurden.
  • Diskriminierungsrisiken: Besonders bei schwerbehinderten Mitarbeitern kann ein fehlendes BEM als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet werden – mit möglichen Schadensersatzansprüchen.
  • Reputationsschäden: Mitarbeiter und Betriebsrat bewerten das Unternehmen danach, wie es mit erkrankten Kollegen umgeht. Fehlt ein BEM, leidet das Vertrauen – mit negativen Folgen für Motivation und Loyalität im gesamten Team.

Wie gelingt ein BEM, das Mitarbeiter wirklich stärkt?

Ein erfolgreiches BEM verlangt neben juristischer Präzision auch eine wertschätzende Haltung. Best Practices:

  • Transparenz und Vertrauen: Erklären Sie klar den Zweck und betonen Sie, dass es um Unterstützung geht, nicht um Kontrolle.
  • Individuelle Lösungen: Jeder Fall ist anders. Passen Sie Maßnahmen an den konkreten Bedarf des Mitarbeiters an.
  • Experten nutzen: Ziehen Sie Betriebsarzt, externe Fachstellen oder Reha-Träger hinzu.
  • Dokumentation und Evaluation: Halten Sie Vereinbarungen fest und prüfen Sie regelmäßig den Erfolg.

BEM als strategisches Instrument nutzen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein lästiges Pflichtprogramm, sondern eine echte Chance für Unternehmen. Wer BEM ernst nimmt, steigert nicht nur die Chancen auf erfolgreiche Wiedereingliederung, sondern gewinnt motivierte und loyale Mitarbeiter zurück. Gleichzeitig werden rechtliche Risiken minimiert. Für Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen und Konzernen ist BEM daher ein zentrales Instrument moderner Personalentwicklung.

 


 

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