Fall Dohm bei der Deutschen Bahn: Millionen-Abfindung nach 90 Tagen – ein Governance-Versagen auf Kosten des Steuerzahlers
Karin Dohm soll als Finanzvorständin der Deutschen Bahn nach nur drei Monaten abberufen werden. Die Abfindung: bis zu 2,4 Millionen Euro. Die Medien fokussieren sich auf die Managerin und ihren angeblich unsensiblen Führungsstil. Doch wer die Verantwortung dort sucht, wo sie hingehört, kommt zu einem anderen Ergebnis: Dieses Millionen-Desaster haben die Vorstandsvorsitzende Evelyn Palla und der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zu verantworten. Und die Rechnung zahlt der Steuerzahler.
Ein Staatskonzern, der Steuergelder verbrennt
Bevor wir über Verantwortlichkeiten sprechen, muss man sich eine Zahl vor Augen führen: Die Deutsche Bahn gehört zu 100 Prozent der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen privaten Anteilseigner, keinen Streubesitz, keine Börse, die den Preis bestimmt. Jeder Euro, den dieser Konzern für vermeidbare Personalfehler ausgibt, ist ein Euro aus dem Bundeshaushalt. Ein Euro, der nicht in marode Brücken, verspätete Züge oder die 26.000 offenen Baustellen im Schienennetz fließt.
Wenn die Deutsche Bahn jetzt bis zu 2,4 Millionen Euro Abfindung an eine Vorständin zahlt, die 90 Tage im Amt war, dann ist das nicht nur eine unternehmensinterne Personalie. Es ist eine Frage der Verantwortung gegenüber dem Eigentümer – und der Eigentümer sind in diesem Fall 84 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die dafür Steuern zahlen. Ein Konzern, der eine Pünktlichkeitsquote von gerade einmal 60 Prozent anstrebt und dessen Infrastruktur in einem Zustand ist, den selbst das eigene Management als desolat bezeichnet, kann sich teure Personalexperimente schlicht nicht leisten.
Evelyn Palla: Die Vorstandsvorsitzende, die ihre eigene Kandidatin fallen ließ
Die mediale Erzählung ist bequem: Eine Managerin aus der Privatwirtschaft versteht die Kultur eines Staatskonzerns nicht und scheitert. Doch diese Erzählung blendet den entscheidenden Umstand aus: Karin Dohm wurde von Vorstandsvorsitzender Evelyn Palla persönlich rekrutiert. Sie war nicht die Kandidatin eines Headhunters, nicht der Kompromiss eines zähen Auswahlverfahrens – sie war Pallas Wahl.
Palla, selbst erst seit dem 1. Oktober 2025 im Amt, stellte ein komplett neues Vorstandsteam zusammen. Dohm war ihr Kandidat für das Finanzressort. Bei der Vorstellung sprach Palla von „erfahrenen und verantwortungsstarken Führungspersönlichkeiten“. Das war Ende Oktober 2025. Vier Monate später ist von dieser Verantwortungsstärke keine Rede mehr.
Und der entscheidende Punkt ist folgender: Die Gesellschafteranweisung zur Aufspaltung der DB Services GmbH, die als Auslöser für Dohms Abberufung gilt, war kein Alleingang. Sie war die operative Umsetzung von Pallas eigener Strategie. Die Vorstandsvorsitzende hatte im Dezember 2025 ein Sechspunkteprogramm vorgelegt, das eine radikale Dezentralisierung des Konzerns vorsah. Die Top-Management-Positionen sollten von 43 auf 22 reduziert werden. Zentralfunktionen sollten aufgelöst und den einzelnen Geschäftsfeldern zugeordnet werden. Die DB Services mit ihren rund 300 Standorten für Zugreinigung, Stationspflege und Facility Management in ihre Bestandteile zu zerlegen und auf Fernverkehr, Regio, Cargo und InfraGO zu verteilen – das war nicht Dohms Idee. Es war die logische Konsequenz aus Pallas Reformagenda.
Dohm hat dabei ein rechtlich einwandfreies Instrument genutzt. Die Gesellschafteranweisung nach § 37 GmbHG steht der DB AG als Alleingesellschafterin der DB Services GmbH zweifellos zu. War es politisch unklug, dieses Instrument einzusetzen, ohne den Betriebsrat einzubinden? Absolut. Aber wessen Aufgabe wäre es gewesen, eine neu rekrutierte CFO aus der Privatwirtschaft über die einzigartige Mitbestimmungskultur der Deutschen Bahn aufzuklären? Wessen Aufgabe wäre ein strukturiertes Onboarding gewesen, das die politische Landschaft, die Machtstellung der EVG und die ungeschriebenen Regeln dieses Konzerns vermittelt?
Das wäre die Aufgabe der Vorstandsvorsitzenden gewesen. Palla kennt den Konzern seit Jahrzehnten, sie ist seit 2020 im DB-Vorstand. Sie weiß, dass die EVG 54 von 64 Arbeitnehmer-Aufsichtsratsmandaten im gesamten Konzern hält. Sie weiß, dass EVG-Chef Martin Burkert als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender eine Schlüsselposition einnimmt. Sie weiß, dass man bei der Deutschen Bahn keine Umstrukturierung am Betriebsrat vorbei durchzieht – nicht weil es illegal wäre, sondern weil es politisch einem Selbstmord gleichkommt.
Und als genau das passierte, als der Gegenwind kam und die Konzernbetriebsratsvorsitzende Heike Moll von einer überschrittenen „roten Linie“ sprach – da hat Palla ihrer eigenen Kandidatin nicht den Rücken gestärkt. Sie hat die Reißleine gezogen. Man könnte sagen: Sie hat die Verantwortung für ihre eigene Strategie auf die Person abgewälzt, die sie umsetzen sollte. Mit diplomatischen Worten: fehlende Rückendeckung. Nüchtern betrachtet: ein Führungsversagen der Vorstandsvorsitzenden, für das der Steuerzahler jetzt Millionen bezahlt.
Der Aufsichtsrat: Sorgfaltspflicht mit Ansage verletzt
So schwer die Verantwortung von Palla wiegt – das Versagen des Aufsichtsrats wiegt schwerer. Denn die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist eine der zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats. Sie ist keine Formalie, die man in einer außerordentlichen Sitzung durchwinkt. Sie erfordert eine sorgfältige Prüfung der fachlichen Eignung, der persönlichen Integrität und – gerade bei einem Unternehmen wie der Deutschen Bahn – der kulturellen Passung.
Schauen wir uns an, was der Personalausschuss hätte sehen können, wenn er hingeschaut hätte.
Karin Dohm hatte ihre Position als Finanzvorständin bei Hornbach vorzeitig im März 2025 verlassen. Ihr Vertrag lief bis 2028. Das allein ist noch kein Alarmzeichen – vorzeitige Trennungen kommen auf Vorstandsebene vor. Aber im April 2025 trat Dohm als designierte CFO des Continental-Spin-offs Aumovio SE an. Und nach nur acht Wochen war sie wieder weg, offiziell „aus gesundheitlichen Gründen“. Die Deutsche Bahn war damit innerhalb eines Jahres ihre dritte C-Level-Position. Zwei davon hatten nicht funktioniert.
Dieses Muster war für jeden erkennbar, der sich die Mühe gemacht hätte, den Lebenslauf kritisch zu lesen. Ein sorgfältig arbeitender Personalausschuss hätte nachgefragt: Was genau ist bei Hornbach passiert? Warum hat das Continental-Engagement nur acht Wochen gedauert? Passt eine Managerin mit diesem Profil – unbestreitbar fachlich hochqualifiziert, aber erkennbar in kurzer Folge gescheitert – in einen Staatskonzern mit über 200.000 Beschäftigten, starker Gewerkschaftsmacht und einer Mitbestimmungskultur, die in ihrer Intensität in der deutschen Wirtschaft ihresgleichen sucht?
Der Personalausschuss bestand aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer, EVG-Chef Martin Burkert, Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz und Konzernbetriebsratsvorsitzender Heike Moll. Am 30. Oktober 2025 bestätigte der Aufsichtsrat die Berufung. Gatzer sprach von „Persönlichkeiten, die Tempo machen“. Vier Monate später soll der gleiche Aufsichtsrat die Abberufung beschließen und eine Millionenabfindung genehmigen.
Und hier wird es besonders pikant: Mit Burkert und Moll saßen zwei mächtige Vertreter der Arbeitnehmerseite im Personalausschuss. Dieselbe Heike Moll, die nach Dohms Gesellschafteranweisung intern von einer überschrittenen „roten Linie“ sprach und „klare Konsequenzen“ forderte, hatte wenige Wochen zuvor Dohms Berufung zugestimmt. Derselbe Martin Burkert, dessen EVG den Konflikt eskalierte, hatte die Personalie mitgetragen. Wenn die Arbeitnehmerseite der Überzeugung ist, dass kulturelle Sensibilität bei der Deutschen Bahn ein unverzichtbares Kriterium für Vorstandsmitglieder ist – und das ist sie zweifellos –, dann hätte diese Prüfung vor der Berufung stattfinden müssen. Nicht drei Monate danach, wenn die Abfindungsforderung bereits feststeht.
Was der Aufsichtsrat hier betrieben hat, ist keine verantwortungsvolle Personalauswahl. Es ist Fahrlässigkeit mit Steuergeld.
Karin Dohm: Vertraglich abgesichert – und das ist gut so
Und Karin Dohm? Sie wird mit einer Abfindung gehen, die bis zu zwei Jahresgehältern entspricht. Der Vergütungsbericht der Deutschen Bahn sieht bei vorzeitiger Beendigung ohne wichtigen Grund eine Abfindung vor, die sich an der Restlaufzeit orientiert und nach Empfehlung G.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex maximal zwei Jahresvergütungen betragen darf. Bei einem geschätzten Jahresgehalt von 1,0 bis 1,2 Millionen Euro sind das bis zu 2,4 Millionen Euro.
Ja, das ist viel Geld für 90 Tage. Aber es ist Geld, auf das Dohm einen vertraglichen Anspruch hat. Es gibt keinen Vorwurf strafbaren oder grob pflichtwidrigen Verhaltens. Die Abberufung erfolgt nicht aus wichtigem Grund im Sinne des § 84 Abs. 4 AktG. Der Anstellungsvertrag endet nicht automatisch mit dem Widerruf der Bestellung – das Trennungsprinzip zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag ist eindeutige Rechtslage.
Dohm hat ein rechtlich zulässiges Instrument eingesetzt, um die Strategie ihrer Vorstandsvorsitzenden umzusetzen. Sie war taktisch ungeschickt, keine Frage. Aber sie hat nicht pflichtwidrig gehandelt. Der Vorwurf, den man ihr machen kann, ist mangelndes politisches Gespür. Der Vorwurf, den man Palla und dem Aufsichtsrat machen muss, ist ungleich schwerer: Sie haben eine Personalentscheidung getroffen, deren Scheitern vorhersehbar war, und sie haben eine Managerin in ein Umfeld geschickt, auf das sie nicht vorbereitet wurde. Dafür zahlt jetzt der Steuerzahler.
Drei Lehren für Führungskräfte und Aufsichtsräte
Der Fall Dohm ist kein Einzelfall. Er ist symptomatisch für einen Konzern, der sich im permanenten Personalumbau befindet, während im Tagesgeschäft die Züge zu spät kommen und die Infrastruktur verfällt. Und er enthält drei unbequeme Lehren.
Erstens, für Führungskräfte: Ein gut verhandelter Vorstandsvertrag mit klarer Abfindungsregelung ist keine Gier, sondern existenzielle Absicherung. Wer ohne vertraglichen Schutz in ein politisch sensibles Umfeld wechselt, setzt seine finanzielle Existenz aufs Spiel. Dohm wird finanziell gut aus dieser Situation herauskommen – weil ihr Vertrag sie schützt.
Zweitens, für Aufsichtsräte: Wer bei der Personalauswahl auf kulturelle Passung verzichtet, produziert Millionenschäden. In einem Staatskonzern mit 100 Prozent Bundeseigentum sind diese Millionenschäden Steuergeld. Die Sorgfaltspflicht bei der Vorstandsbestellung ist keine Empfehlung – sie ist eine Kernaufgabe, deren Verletzung Konsequenzen haben sollte.
Drittens, für den Eigentümer Bund: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat erklärt, Personalfragen seien „allein Sache der Bahn“. Das mag formal stimmen. Aber wenn der Eigentümer eines 100-Prozent-Staatskonzerns nicht einmal nachfragt, wie es sein kann, dass innerhalb weniger Monate die dritte Finanzvorständin verschlissen und mit Millionen abgefunden wird, dann stellt sich die Frage, ob die Eigentümeraufsicht ihren Namen verdient.
Nicht Dohm schuldet eine Erklärung
Karin Dohm wird gehen. Sie wird ihre Abfindung erhalten, auf die sie rechtlich Anspruch hat. Die Medien werden weiter über ihren Führungsstil und die Parkplatz-Anekdote schreiben. Und in einigen Monaten wird der nächste Finanzvorstand berufen.
Die eigentliche Frage ist eine andere: Wann übernehmen diejenigen Verantwortung, die dieses kostspielige Scheitern hätten verhindern können? Wann erklärt der Aufsichtsrat, warum er eine Kandidatin mit erkennbar problematischem Stationsmuster durchgewunken hat? Wann erklärt Evelyn Palla, warum sie ihre eigene Kandidatin nicht auf das politische Minenfeld vorbereitet hat, in das sie sie geschickt hat?
Nicht Karin Dohm schuldet der Öffentlichkeit eine Erklärung. Sie schulden sie der Aufsichtsrat und die Vorstandsvorsitzende. Und vor allem schulden sie sie dem Steuerzahler, der für dieses Governance-Versagen bezahlt.
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