Der Urlaub im deutschen Arbeitsrecht hat mehrere wichtige Funktionen und Gründe:
- Erholung und Gesundheitsschutz: Der Hauptzweck des Urlaubs ist die Erholung der Arbeitnehmer. Durch eine Auszeit von der Arbeit können sie sich physisch und psychisch regenerieren, was langfristig zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit und Gesundheit beiträgt. Regelmäßige Erholungsphasen sind wichtig, um stressbedingte Krankheiten, Erschöpfung und Burnout vorzubeugen.
- Work-Life-Balance: Urlaub ermöglicht den Arbeitnehmern, Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen und ihren persönlichen Interessen nachzugehen. Dadurch wird die Work-Life-Balance gefördert und die Lebensqualität der Arbeitnehmer verbessert.
- Motivation und Produktivität: Durch eine regelmäßige Erholungspause können Arbeitnehmer ihre Motivation und Produktivität erhalten oder steigern. Gut erholt und ausgeruht kehren sie oft mit frischen Ideen und neuem Elan an ihren Arbeitsplatz zurück.
- Sozialer und gesellschaftlicher Aspekt: Urlaub ermöglicht es den Arbeitnehmern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Außerdem trägt Urlaub zur Chancengleichheit bei, indem alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Einkommen, einen gesetzlich garantierten Anspruch auf bezahlte Freizeit haben.
- Schutz vor Ausbeutung: Der gesetzlich geregelte Urlaubsanspruch schützt Arbeitnehmer vor übermäßigen Arbeitsbelastungen und Ausbeutung durch Arbeitgeber. Durch die gesetzlichen Regelungen wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer ihren wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen können und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Häufige Streitpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Urlaubsfragen sind:
- Urlaubsplanung und Genehmigung: Oft gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, wann der Urlaub genommen werden kann. Arbeitnehmer möchten ihren Urlaub zu bestimmten Zeiten nehmen, während Arbeitgeber möglicherweise andere Vorstellungen haben, z. B. aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, der Personalplanung oder der Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer.
- Urlaubsanspruch bei Krankheit: Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, wie mit Urlaubstagen umzugehen ist, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. Hierbei geht es insbesondere um die Anrechnung der Krankheitstage auf den Urlaub und die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
- Verfall von Urlaubstagen: Ein häufiges Problem ist auch der Verfall von nicht genommenen Urlaubstagen. Streitigkeiten entstehen, wenn Arbeitnehmer der Meinung sind, sie hätten noch Anspruch auf nicht genommenen Urlaub, während der Arbeitgeber darauf besteht, dass dieser verfallen sei.
- Berechnung von Urlaubstagen: Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es zu Unstimmigkeiten bei der Berechnung von Urlaubstagen kommen, z. B. bei Teilzeitbeschäftigten, wechselnden Arbeitszeitmodellen oder Beschäftigungsverhältnissen, die während des Kalenderjahres beginnen oder enden.
Drei Urteile deutscher Arbeitsgerichte zu Urlaubsfragen:
- Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 19. Juni 2012 – 9 AZR 652/10: In diesem Urteil entschied das BAG, dass Urlaubstage, die aufgrund von Krankheit nicht genommen werden konnten, grundsätzlich auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden können und erst nach 15 Monaten verfallen.
- Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 07. August 2012 – 9 AZR 353/10: Das BAG stellte klar, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer rechtzeitig über den Verfall von Urlaubsansprüchen aufzuklären. Unterlässt der Arbeitgeber dies, verfallen die Urlaubsansprüche nicht automatisch und können vom Arbeitnehmer noch geltend gemacht werden.
- Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14. Mai 2013 – 9 AZR 844/11: Hier entschied das BAG, dass ein Arbeitnehmer, der während eines unbezahlten Sonderurlaubs erkrankt, keinen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für diesen Zeitraum hat, da während des Sonderurlaubs kein Arbeitsentgelt geschuldet ist und somit auch keine Vergütungspflicht für den Erholungsurlaub besteht.
Bild: Pöppel Rechtsanwälte