Ist eine Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt rechtlich gültig?

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Nein, eine reine „Klick-Krankschreibung“ ohne jeden Arztkontakt ist nicht rechtlich gültig und kann erhebliche Konsequenzen haben.

Das LAG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 5. September 2025 (Az. 14 SLa 145/25) unmissverständlich klargestellt: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die ausschließlich auf einem selbst ausgefüllten Online-Fragebogen basiert, erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: Die AU-Richtlinie (§§ 4, 5 AU-RL) verlangt zwingend eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet: Ein Arzt oder eine Ärztin muss die medizinische Situation tatsächlich beurteilen – nicht der Patient durch Selbstauskunft. Bei reinen Fragebogen-Lösungen ohne Telefon- oder Videokontakt fehlt genau diese ärztliche Prüfung.

Was für Sie als Führungskraft entscheidend ist: Wer eine solche Pseudo-Bescheinigung einreicht und sie als echtes ärztliches Attest ausgibt, täuscht über deren Ursprung. Dies stellt einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen kann – und zwar ohne vorherige Abmahnung, da der Pflichtverstoß so gravierend ist.

Aber Vorsicht – nicht jede digitale Krankschreibung ist problematisch. Sie müssen klar unterscheiden zwischen unzulässigen und zulässigen Formen:

Zulässig und mit vollem Beweiswert sind:

  • Video-Sprechstunden: Der Mitarbeitende hat per Videoanruf direkten Kontakt zur Ärztin oder zum Arzt. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt nach medizinischer Bewertung durch den Arzt.
  • Telefon-Sprechstunden: Insbesondere bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten ist auch ein telefonischer Arztkontakt nach § 4 Abs. 7 AU-RL ausreichend.
  • Telemedizinische Modelle mit ärztlicher Beteiligung: Das Beispiel der Kaufland-Medibox zeigt: Wenn eine medizinische Fachangestellte vor Ort unterstützt und die ärztliche Untersuchung per Videoschalte mit einem echten Arzt erfolgt, ist die AU vollgültig. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern der tatsächliche Arztkontakt.

Unzulässig und ohne Beweiswert sind:

  • Reine Online-Fragebögen ohne jeglichen persönlichen, telefonischen oder Video-Kontakt zu einem Arzt
  • Automatisierte Systeme, die allein aufgrund von Eingaben eine Bescheinigung generieren
  • Apps oder Plattformen, die ohne ärztliche Einzelfallprüfung AU-Bescheinigungen ausstellen

Ihre Handlungsoptionen als Führungskraft:

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit oder Gültigkeit einer AU-Bescheinigung haben, sollten Sie strukturiert vorgehen:

Schritt 1: Betrachten Sie die Bescheinigung genau. Lässt sich erkennen, welcher Arzt sie ausgestellt hat? Gibt es Praxisstempel, Arztnummer, konkrete Angaben zur Diagnosestellung?

Schritt 2: Sprechen Sie den Mitarbeitenden sachlich an und fragen Sie nach dem Zustandekommen der Bescheinigung. War es eine Video- oder Telefonsprechstunde oder ein reiner Online-Fragebogen?

Schritt 3: Binden Sie Ihre Personalabteilung frühzeitig ein. HR sollte geschult sein, fragwürdige Bescheinigungen zu erkennen.

Schritt 4: Fordern Sie bei begründeten Zweifeln eine Klarstellung oder eine neue ärztliche Bescheinigung an.

Schritt 5: Dokumentieren Sie den gesamten Vorgang sorgfältig – Zeitpunkte, Kommunikationsverläufe, Art der vorgelegten Bescheinigung.

Wichtig: Eine fristlose Kündigung sollte wirklich nur als ultima ratio in Betracht gezogen werden – nämlich dann, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass der Mitarbeitende vorsätzlich getäuscht hat und das Vertrauensverhältnis damit nachhaltig zerstört ist. Prüfen Sie auch, ob nicht mildere Mittel (Abmahnung, klärende Gespräche) ausreichen.

Prävention ist der beste Weg: Schulen Sie Ihre Führungskräfte und Personalabteilung, welche Formen der digitalen AU zulässig sind. Kommunizieren Sie klar in Arbeitsanweisungen, dass reine „Klick-Krankschreibungen“ ohne Arztkontakt nicht akzeptiert werden. Schaffen Sie Transparenz, bevor Probleme entstehen.

Fazit: Digitale Krankschreibungen mit echtem Arztkontakt sind rechtlich einwandfrei und zeitgemäß. Reine Fragebogen-Lösungen ohne ärztliche Beteiligung sind es nicht – und können im Extremfall zur Kündigung führen. Als Führungskraft sollten Sie diese Unterscheidung kennen und bei Zweifeln strukturiert und fair vorgehen.FAQ 4: Ist BEM vor einer krankheitsbedingten Kündigung Pflicht?

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