Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange man nach Renteneintritt noch beim gleichen Arbeitgeber arbeiten darf?

Im deutschen Recht ist die Dauer der Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nach Eintritt in den Ruhestand nicht gesetzlich geregelt. Eine Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters ist grundsätzlich möglich. Das Rentenalter gibt lediglich an, ab wann man Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat, es bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man aufhört zu arbeiten.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Rente zwei verschiedene Dinge sind. Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig vom Renteneintritt fortbestehen, solange keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen. Möchte man nach dem Renteneintritt weiterhin für denselben Arbeitgeber arbeiten, sollte man dies im Arbeitsvertrag oder durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber regeln.

Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten, wenn man nach der Pensionierung weiterarbeiten möchte:

  1. Rentenversicherung:

    Je nachdem, ob man eine Vollrente oder eine Teilrente bezieht, gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, kann die Rente gekürzt werden. Deshalb sollte man sich vorher genau über die Regelungen und Grenzen informieren.

  2. Sozialversicherung:

    Als erwerbstätiger Rentner bleibt man in der Regel sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Sie müssen weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.

  3. Steuern zahlen:

    Das Zusammentreffen von Rente und Erwerbseinkommen kann steuerliche Auswirkungen haben. In diesem Fall sollten sich Betroffene von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

Insgesamt ist es in Deutschland möglich, auch nach dem Renteneintritt beim gleichen Arbeitgeber weiter zu arbeiten, wenn die entsprechenden Regelungen beachtet und mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

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