Dienstanweisung

RA Axel Pöppel

1. Dienstanweisung

Eine Dienstanweisung, auch Arbeitsanweisung genannt, ist eine Anweisung des Arbeitgebers, mit der er Einzelheiten über dessen vereinbarte Arbeitsleistung konkretisiert. Was sich etwas hölzern anhören mag, wird mit einem Blick in den Arbeitsvertrag verständlich: Darin ist die zu erbringende Arbeitsleistung mehr oder weniger genau beschrieben, außerdem eventuell durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Die zu erbringende Arbeitsleistung ist die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Häufig …