Arbeitsverhältnis

RA Axel Pöppel

Ein Arbeitsverhältnis setzt zunächst immer mindestens zwei Beteiligte voraus: Den Arbeitnehmer auf der einen und den Arbeitgeber auf der anderen Seite. Der Begriff „Arbeitsverhältnis“ beinhaltet sowohl die soziale als auch die rechtliche Beziehung zwischen den beiden Beteiligten. In rechtlicher Hinsicht besteht ein Arbeitsverhältnis dann, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande gekommen ist. Der entsprechende Vertrag kann grundsätzlich mündlich …