Diskriminierung spielt auch für Arbeitgeber heute eine immer größere Rolle. Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, kurz AGG, im Jahre 2006 nehmen die Klagen von Arbeitnehmern, die sich diskriminiert fühlen zu. Grundsätzlich verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine ungerechtfertigte Benachteiligung auf Grund des Alters, des Geschlechts, der Rasse, der sexuellen Vorliebe, der Religion und der Weltanschauung. Arbeitgeber sollten deshalb bereits beim …