Habe ich Anspruch auf mobiles Arbeiten aus dem Ausland?

Träumen Sie davon, Ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen, um von dort aus zu arbeiten? Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus veränderten Arbeitswelt ist dies eine zunehmend verbreitete Überlegung. Doch ist mobiles Arbeiten aus dem Ausland überhaupt erlaubt? Und brauchen Sie dafür ein Visum? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten

Oftmals werden die Begriffe „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ synonym verwendet, dabei gibt es einen wichtigen Unterschied. Während im Homeoffice der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, von zu Hause aus zu arbeiten, ist bei der mobilen Arbeit der Arbeitsort frei wählbar. Hier kann die Tätigkeit auch in einem Café, einem Co-Working Space oder sogar in einem Park ausgeführt werden. Wenn man jedoch plant, aus dem Ausland zu arbeiten, wird es etwas komplizierter.

Ist mobiles Arbeiten aus dem Ausland erlaubt?

Generell ist mobiles Arbeiten nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber es explizit erlaubt oder wenn es einen geregelten Anspruch darauf gibt. Es gibt einige rechtliche und steuerliche Aspekte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigen müssen.

Interview mit Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frage: Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn sie aus dem Ausland arbeiten möchten?

Antwort: Arbeitnehmer müssen eine A1-Bescheinigung bei sich führen, um zu beweisen, dass sie während ihrer Tätigkeit in ihrem Heimatland sozialversichert sind. Das vermeidet doppelte Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung gilt in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. In anderen Ländern besteht diese Pflicht nicht. Außerdem darf die Tätigkeit aus dem Ausland aus steuerlicher Sicht 183 Tage nicht überschreiten, sonst besteht die Gefahr einer zusätzlichen Steuerpflicht im Ausland.

Frage: Und was sind die Herausforderungen für den Arbeitgeber?

Antwort: Eine Tätigkeit im Ausland kann für den Arbeitgeber einen hohen administrativen Aufwand bedeuten. Dazu gehören Registrierungs-, Erklärungs-, Buchführungs-, und andere Dokumentationspflichten. Denn die Tätigkeit im Ausland könnte eine beschränkte Steuerpflicht des deutschen Arbeitgebers im Ausland begründen, wenn die Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte für den deutschen Arbeitgeber begründen.

Gibt es einen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland?

Im Moment gibt es keinen generellen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland. Dies könnte sich jedoch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Auch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag wäre denkbar. Es müssen jedoch besondere Umstände vorliegen, damit ein Anspruch auf mobile Arbeit besteht. Beachten Sie dabei, dass eine vom Arbeitgeber erlaubte mobile Arbeit im Inland nicht automatisch bedeutet, dass auch aus dem Ausland gearbeitet werden darf. Dies sollte ausdrücklich geregelt werden.

Wann ist ein Zusatzvertrag erforderlich?

Obwohl es keine Verpflichtung gibt, einen Zusatzvertrag abzuschließen, ist es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sinnvoll, die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Fall einer erlaubten mobilen Arbeit klar zu regeln. Dazu gehören auch Vereinbarungen bezüglich der Erreichbarkeit und der Pausenzeiten.

Kann der Arbeitgeber eine Zusatzversicherung verlangen?

In der Regel kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Ausnahmen können sich jedoch ergeben, beispielsweise wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte vollständig schließt und die Tätigkeiten ausschließlich mobil erledigen lässt. In solchen Fällen könnte der Arbeitgeber mobiles Arbeiten durch eine Änderungskündigung durchsetzen.

Brauchen Sie ein Arbeitsvisum?

Ob ein Arbeitsvisum benötigt wird, hängt davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union arbeiten möchten. Grundsätzlich benötigen Selbständige oder Arbeitnehmer, die in einem EU-Land tätig sein wollen, kein Visum. In anderen Ländern variiert dies jedoch von Land zu Land. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

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