Grundsätzlich bietet das deutsche Arbeitsrecht Schutz vor Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit. Zu unterscheiden ist die Kündigung während der Krankheit von der Kündigung wegen der Krankheit.
Während der Krankheit ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Fällen bestehen, etwa Schwerer Krankheit, die die Wahrnehmung beeinträchtigt oder wenn jemand im Koma liegt.
Bei der Kündigung wegen der Krankheit liegen die Anforderungen sehr hoch. Es gelten die Voraussetzuungen für eine personenbedingte Kündigung. Beispielsweise kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung seine arbeitsvertraglichen Pflichten langfristig (mehrere Jahre) oder auf Dauer nicht mehr erfüllen kann und eine Besserung nicht in Sicht ist.
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