Ein Arbeitgeber ist sich nicht sicher … soll ich den Mitarbeiter behalten … oder auch nicht …. er hat ja … halbwegs gut gearbeitet …. Kündigung in der Probezeit … schlecht für seinen Lebenslauf ….. und an sich braucht man ja jemanden und will keine Probezeitkündigung aussprechen … und dann der teure Geistesblitz:
Verlängerung der Probezeit
Der Chef holt den Mitarbeiter in sein Büro und der Mitarbeiter unterschriebt die Probezeitverlängerung ohne Murren und Knurren.
Verlängerung der Probezeit ist .. keine Lösung
Viele Arbeitgeber verlängern die Probezeit von Arbeitnehmern, bei denen sie sich nicht ganz sicher sind, ob sie für den Job geeignet sind, oder nicht. Dass der Arbeitgeber am Ende der weiteren drei Monate auch nicht wirklich schlauer ist, zeigt die Erfahrung. Aber er ist rechtlich einen großen Schritt weiter. Die rechtliche Probezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz ist nämlich immer nach 6 Monaten abgelaufen. Und sie war auch trotz der Verlängerung nach sechs Monaten zu Ende.
Und nach sechs Monaten greifen z.B. das Kündigungsschutzgesetz und der Schwerbehindertenschutz nach dem SGB IX. Eine Kündigung ist dann für den Arbeitgeber immer sehr viel schwieriger und oft muss der Arbeitgeberbei einer Kündigung kurz nach Ablauf der Probezeit einen Abfindung zahlen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Mehr Sicherheit für den Arbeitgeber kann eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bringen. Diese ist ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren möglich.
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