Ein bereits genehmigter Urlaub darf von einem Arbeitgeber in der Regel nicht einfach widerrufen werden. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Notfällen bestehen.
Ein einmal gewährter Urlaub kann also vom Arbeitgeber in der Regel nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, etwa wenn der Betrieb aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen vorübergehend geschlossen werden muss, könnte ein Widerruf jedoch möglich sein.
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