Kündigung wegen Plagiat – Professorin verliert Klage gegen Kündigung

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Die Kündigung der Politologin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn aufgrund von Plagiatsvorwürfen wurde vom Arbeitsgericht Bonn als rechtmäßig befunden.

Kündigung wegen Plagiat

Der Gerichtsentscheidung zufolge soll Guérot in ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muss“ mehrere Stellen plagiiert haben, ohne diese korrekt als Zitate zu kennzeichnen. Das Gericht wertete dies als wissenschaftliches Fehlverhalten und schwerwiegende Täuschung, da Guérot sich mit diesem Werk um ihre Professur beworben hatte.

Wissenschaftlerin sieht andere Gründe als die Plagiate für die Kündigung

Guérot, bekannt für ihre kontroversen politischen Positionen und scharfe Kritik an staatlichen Maßnahmen während der Coronapandemie, stellte sich in der Gerichtsverhandlung als Opfer von Zensur dar.

In dem Fall von Ulrike Guérot wurde das Arbeitsgericht Bonn zu dem Schluss geführt, dass die Kündigung aufgrund von Plagiaten in ihrem wissenschaftlichen Werk „Warum Europa eine Republik werden muss“ gerechtfertigt war. Die Plagiate stellen aus mehreren Gründen einen Verstoß gegen ihren Arbeitsvertrag dar, insbesondere weil sie in einem akademischen und universitären Umfeld tätig war. Hier sind fünf detaillierte Untergründe, die dieses Urteil untermauern:

  1. Verletzung der wissenschaftlichen Integrität und Redlichkeit: Universitäten setzen voraus, dass ihre Fakultätsmitglieder hohe Standards an wissenschaftliche Integrität und ethisches Verhalten halten. Plagiate untergraben die Grundprinzipien der wissenschaftlichen Arbeit, die Originalität und die korrekte Zuschreibung von Quellen umfassen. Indem Guérot die Urheberschaft anderer Arbeiten nicht korrekt anerkannte, verstieß sie gegen diese fundamentalen Prinzipien.
  2. Täuschung der Universität und der wissenschaftlichen Gemeinschaft: Guérot verwendete die plagiierten Inhalte in ihrem Buch, welches sie unter anderem zur Bewerbung auf ihre Professur nutzte. Dies stellt eine Täuschung dar, da die Universität von der Annahme ausging, die eingereichten Arbeiten seien ihre eigenen geistigen Leistungen. Diese Täuschung beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und der Institution.
  3. Schädigung des Rufs der Universität: Plagiatsfälle können den Ruf der betroffenen akademischen Einrichtungen erheblich schädigen. Als Professorin an der Universität Bonn repräsentierte Guérot die Institution auch nach außen. Ihr Fehlverhalten könnte somit negative Auswirkungen auf das Ansehen der Universität in der akademischen Welt und darüber hinaus haben.
  4. Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen zur Einhaltung der Berufsethik: In den meisten Arbeitsverträgen im akademischen Bereich sind Klauseln enthalten, die die Einhaltung berufsethischer Standards fordern. Plagiate verstoßen klar gegen diese Vorgaben und rechtfertigen eine Überprüfung der Vertragserfüllung, was im Fall Guérot zur Kündigung führte.
  5. Beeinträchtigung der akademischen Lehre und Betreuung: Als Professorin hatte Guérot auch eine Vorbildfunktion für Studierende und Doktoranden. Durch das Plagiieren setzte sie ein schlechtes Beispiel für korrektes wissenschaftliches Arbeiten und untergrub die Bildungsmission der Universität, die auf der Vermittlung von ethischen und fachlichen Standards beruht.

Trotz Unterstützung durch zahlreiche Anhänger, die während der Verhandlung Wissenschaftsfreiheit forderten, wurde die Klage gegen ihre Kündigung abgewiesen. Rechtsmittel gegen das Urteil sind noch möglich.

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