Muss der Arbeitgeber Lohn zahlen, wenn ich mich mit der Kündigung krank melde ?

Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt während dieser Zeit zu zahlen, selbst wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit nicht arbeitsfähig ist.

Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung oder während einer Kündigungsfrist krankgeschrieben wird, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung infrage stellen, indem er Umstände darlegt, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen. In solchen Fällen liegt es am Arbeitnehmer, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, was über die bloße Vorlage der Bescheinigung hinausgehen kann.

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei fehlenden Zweifeln

Wenn der Arbeitgeber keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat oder diese Zweifel nicht erfolgreich darlegen kann, muss er das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer seiner Krankheit.

Begrenzung bei Eigenkündigung oder fristloser Kündigung

Bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung auf sechs Wochen beschränkt.

Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist

Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber erstreckt sich der Anspruch auf Lohnfortzahlung über die gesamte Dauer der Kündigungsfrist.

Auswirkungen einer aktuellen Bundesarbeitsgerichtsentscheidung

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 betrifft die Situation, in der ein Arbeitnehmer sich nach einer Eigenkündigung genau für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lässt.

Erschütterung des Beweiswerts der Bescheinigung

Die Besonderheit dieser Entscheidung liegt darin, dass der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage stellen kann, wenn die Krankschreibung exakt die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Erhöhte Darlegungs- und Beweislast für den Arbeitnehmer

In solchen Fällen trägt der Arbeitnehmer eine erhöhte Darlegungs- und Beweislast. Die reine Vorlage der Bescheinigung reicht nicht aus. Der Arbeitnehmer muss den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auf andere Weise führen, möglicherweise durch Einbindung des behandelnden Arztes als Zeugen.

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Diese Entscheidung wirft Fragen für Arbeitgeber auf, ob sie die Lohnfortzahlung aussetzen oder es auf eine Beschwerde und eventuelles Gerichtsverfahren ankommen lassen sollen. Die Kosten und Risiken eines solchen Verfahrens sind zu berücksichtigen. Transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in dieser Situation von großer Bedeutung.

Fazit und Rechtsklarheit

Die Rechte und Pflichten bei Lohnfortzahlung im Zusammenhang mit Krankheit und Kündigung sind komplex und erfordern eine sorgfältige Handhabung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und im Falle von krankheitsbedingten Fehlzeiten nach einer Kündigung verantwortungsvoll agieren. Die genannte Bundesarbeitsgerichtsentscheidung verdeutlicht die erhöhte Beweislast des Arbeitnehmers in solchen Situationen.

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte