Ja, der Chef muss die Kosten für eine Betriebsratsschulung tragen, sofern die Schulung für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist. Dazu zählen sowohl die Kosten für die Schulung selbst, als auch eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die Kosten für Betriebsratsschulungen zu tragen. Das betrifft nicht nur die Kosten der Schulung selbst, sondern auch weitere Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Schulung anfallen, wie beispielsweise Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten. Diese Pflicht resultiert aus dem Betriebsverfassungsgesetz, welches die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer festschreibt. Dieses Recht ist allerdings nicht absolut und kann in bestimmten Fällen eingeschränkt sein, beispielsweise wenn die Schulung für die Tätigkeit des Betriebsrats nicht relevant ist.
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