In Deutschland müssen die meisten Kündigungen nicht begründet werden. Die Ausnahme ist die außerordentliche Kündigung, für die ein wichtiger Grund vorliegen muss.
Recht auf Begründung
Arbeitnehmer haben das Recht, eine schriftliche Begründung für ihre Kündigung zu verlangen, wenn sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einen Antrag stellen.
Begründung bei Kündigungsschutz
Bei Arbeitnehmern, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, muss der Arbeitgeber in der Regel einen sozial gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben.
Bedeutung der Begründung
Die Begründung spielt insbesondere bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage eine Rolle, da der Arbeitgeber den Kündigungsgrund dann beweisen muss.
Beratung einholen
Bei Unsicherheit oder wenn die Kündigung ungerecht erscheint, sollten Arbeitnehmer rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
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