In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Kündigungen immer schriftlich erfolgen müssen. Dies ist im § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert.
Form der Kündigung
Die Kündigung muss dabei eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist daher nicht rechtskräftig. Auch maschinell erstellte Unterschriften sind nicht zulässig.
Ausnahmen
Ausnahmen sind in Deutschland äußerst selten und gelten nur in sehr speziellen Fällen, zum Beispiel bei mündlichen Arbeitsverträgen. Selbst in diesen Fällen ist eine schriftliche Kündigung jedoch zu empfehlen.
Auswirkungen bei Nichtbeachtung
Wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt, ist sie unwirksam. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht.
Empfehlungen
Es ist immer ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So kann nachgewiesen werden, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde.
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