
Die Bilanz der neuen Grenzpolitik von Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt fällt nach kürzester Zeit verheerend aus – und erwartbar. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Boden kurzerhand für rechtswidrig erklärt. Ohne ein Dublin-Verfahren gehe gar nichts, betonten die Richter; eine herbeibeschworene „Notlage“ entbinde Deutschland nicht von dieser Pflicht. Mit ihrem juristisch höchst wackligen Kurs sind Merz und Dobrindt folgerichtig gescheitert – ein Scheitern mit Ansage. Schließlich warnten Experten und Opposition im Vorfeld genau davor. Doch allen Bedenken zum Trotz wollte die schwarz-rote Koalition ein Wahlkampfversprechen durchdrücken – und hat nun den Salat.
Statt den Richterspruch ernsthaft zu respektieren, zeigt die Bundesregierung demonstrative Geringschätzung gegenüber der Justiz – ganz im Stil à la Trump. Merz räumte zwar ein, die Entscheidung könne die „Spielräume“ etwas einengen, verkündete aber im gleichen Atemzug, diese seien „nach wie vor da“ und man wisse, „dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“. Innenminister Dobrindt schlägt in die gleiche Kerbe: „Wir halten an unserer Rechtsauffassung auch fest“, trotzt er selbstbewusst. Übersetzt heißt das: Ein deutsches Gericht erklärt ihren Kurs für illegal – und Merz/Dobrindt machen einfach weiter, als wäre nichts gewesen. Die Parallelen zum berühmten „So-called judge“-Zungenschlag eines Donald Trump drängen sich geradezu auf.
Der dritte Akt dieses Trauerspiels gehört der AfD. Die Rechtsaußen-Partei reibt sich die Hände, denn politische Profiteure des Regierungsversagens sind vor allem sie. AfD-Politiker werten das Berliner Urteil bereits als Beleg dafür, dass Kanzler Merz seine harten Migrations-Versprechen gar nicht einlösen kann. Mit anderen Worten: Die Regierung wirkt jetzt selbstverschuldet handlungsunfähig – eine Steilvorlage für die AfD, die den rhetorischen Dolch schon wetzt. Merz’ Law-and-Order-Politik soll Migration eindämmen, doch ihr bislang einzig greifbares Ergebnis ist, dass ausgerechnet die Stimmungsmacher von ganz rechts außen bestätigt und gestärkt werden.
Grenz-Rückweisungen von Asylsuchenden
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 2. Juni 2025 in Eilverfahren entschieden: Personen, die an Grenzkontrollen ein Asylgesuch äußern, dürfen »nicht ohne Dublin-Verfahren« zurückgewiesen werden. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier:innen, die am 9. Mai 2025 in Frankfurt (Oder) Asyl beantragten und direkt nach Polen zurückgeschickt wurden. Bundesinnenminister Dobrindt will dennoch an den Zurückweisungen festhalten (Notstandsklausel Art.72 AEUV) – Experten betonen jedoch, dass das Urteil im Einklang mit der EU-Dublin-Verordnung und der bisherigen EuGH-Rechtsprechung steht.
- Asylsuchende an Grenze dürfen nicht abgewiesen werden.
- Ohne Dublin-Verfahren keine Abschiebung.
- Notstandsklausel für Zurückweisungen abgelehnt.
- Bundesgesetz §18 AsylG vs. EU-Recht: Dublin III hat Vorrang.
- Dobrindt: Rückweisungen werden fortgesetzt.
- Experten: Berliner Urteil folgt EU-Recht/EuGH.
- Migrationsforscher Knaus: Regierung verliert alle Verfahren vor Gericht.
- Symbolpolitik: in Woche 1 nur 32 Rückweisungen.
Kontrolle an der deutsch-polnischen Grenze. Das VG-Urteil betont: Asylsuchende dürfen nur nach einem vollständigen Dublin-Verfahren zurückgeschoben werden. Experten werten dies als klaren Vorrang des EU-Dublin-Rechts.
Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte am 2. Juni 2025 in Eilverfahren, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an den Grenzen ohne Dublin-Verfahren rechtswidrig ist. Betroffen sind drei Somalier:innen, die am 9. Mai 2025 in Frankfurt (Oder) Asyl beantragten und direkt nach Polen zurückgeschickt wurden. Innenminister Dobrindt will dennoch an den Grenzkontrollen festhalten und beruft sich auf Art.72 AEUV – Experten verweisen auf EU-Recht und EuGH-Urteile. Er kündigte ein Hauptsacheverfahren an. Die unanfechtbaren Eilbeschlüsse zeigen: Dublin III hat Vorrang. Diskutiert: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf unsere Asylpolitik?
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