Salvatorische Klausel

Die salvatorische Klausel hat den Sinn und die Bedeutung, die Rechtssicherheit und Stabilität eines Vertrages zu gewährleisten, indem sie dafür sorgt, dass die übrigen Bestimmungen des Vertrages weiterhin gültig und wirksam bleiben, auch wenn einzelne Teile oder Klauseln unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein sollten. Sie ist ein Instrument zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und dient der Erhaltung der Integrität des Vertrages.

Die Hauptfunktion der salvatorischen Klausel besteht darin, eine Anpassung des Vertrages an die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ohne dass der gesamte Vertrag ungültig oder undurchsetzbar wird. Sie vermeidet somit das Risiko, dass der Vertrag aufgrund einer einzigen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung insgesamt scheitert, und schafft die Grundlage für eine einvernehmliche Anpassung durch die Vertragsparteien.

In der Praxis kommt der salvatorischen Klausel eine besondere Bedeutung in Situationen zu, in denen eine rechtliche Unsicherheit besteht oder sich Gesetze und Vorschriften ändern. Sie schützt die Vertragsparteien vor unvorhergesehenen Entwicklungen und ermöglicht eine flexible Reaktion auf veränderte rechtliche R

ahmenbedingungen.

Die salvatorische Klausel stellt somit einen wichtigen Mechanismus dar, um die Beständigkeit und Rechtssicherheit von Verträgen auch bei Veränderungen im rechtlichen Umfeld oder bei der Entdeckung von Regelungslücken zu gewährleisten. Sie trägt zur Stabilität der Vertragsbeziehung bei und erleichtert die Zusammenarbeit der Vertragsparteien bei der Anpassung an neue oder geänderte Bedingungen.