Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Definition:

Der Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder ist ein rechtlicher Schutzmechanismus im deutschen Arbeitsrecht, der Betriebsratsmitgliedern während ihrer Amtszeit und bis zu einem Jahr nach Amtsbeendigung einen besonderen Kündigungsschutz gewährt. Dieser Schutz schließt ordentliche Kündigungen aus und erlaubt außerordentliche Kündigungen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Rechtsgrundlage:

Die gesetzliche Grundlage für den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern findet sich in § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

Zweck:

Der Sonderkündigungsschutz dient dazu, die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten und seine Mitglieder vor willkürlichen oder unbegründeten Kündigungen zu schützen. Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitgeber versuchen, unliebsame Betriebsratsmitglieder durch Kündigungen loszuwerden und somit die betriebliche Mitbestimmung zu untergraben.

Ordentliche Kündigung:

Während der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und bis zu einem Jahr nach Amtsbeendigung ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied in diesem Zeitraum nicht durch eine ordentliche Kündigung beenden kann.

Außerordentliche Kündigung:

Eine außerordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Sie kommt in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwere Pflichtverletzungen, Straftaten oder grobes Fehlverhalten sein. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung einholen. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen.

Rechtliche Konsequenzen:

Wird ein Betriebsratsmitglied ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats oder des Arbeitsgerichts gekündigt, ist die Kündigung unwirksam. Das Betriebsratsmitglied kann in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage erheben und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Zudem kann das rechtswidrige Vorgehen des Arbeitgebers zu Schadensersatzansprüchen führen.

Zusammenfassung:

Der Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder stellt einen wichtigen Mechanismus im deutschen Arbeitsrecht dar, der die Unabhängigkeit des Betriebsrats sicherstellt und die betriebliche Mitbestimmung stärkt.