Test Abfindungsrechner

Abfindungs-Check
Bitte geben Sie den Beschäftigungsbeginn laut Arbeitsvertrag an. Auch die Zeiten aus der Ausbildung oder einem befristeten Arbeitsverhältnis zählen mit. Zeiten aus einer Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) zählen nicht.