Warum Geschäftsführer und Personalleiter besser nicht BEM-Beauftragte sein sollten — und was der Doppelhut im Streitfall kostet Der Geschäftsführer lädt zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ein, führt das Gespräch, erhebt die Gesundheitsdaten — und entscheidet vier Wochen später über die Kündigung. Diese Konstellation ist im deutschen Mittelstand der Regelfall, nicht die Ausnahme. Sie ist juristisch nicht ausdrücklich verboten. Sie ist aber strukturell …

