Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich. Ohne präzise Regelung über Nebenrechte, wie z. B. Ruhegeld oder betriebliche Altersversorgung, kann dies zu folgendem führen: Stillschweigende Verwirkung von Ansprüchen, wenn nichts geregelt ist. Unklare Auslegung, ob Ruhegeld weitergezahlt wird. Abgeltung durch Erledigungsklausel, wenn Formulierungen wie „mit Abschluss dieses Vertrags sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche erledigt“ verwendet werden. Viele Führungskräfte und leitende Angestellte …

