Kündigungen scheitern vor Gericht nicht selten weniger an der materiellen Berechtigung als an der Art und Weise der Beweisgewinnung. Gerade für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte mit Personalverantwortung ist das ein kritischer Punkt: Was intern als „klarer Verstoß“ wahrgenommen wird, kann arbeitsgerichtlich unverwertbar sein – mit erheblichen finanziellen und reputativen Folgen. Die zentrale Frage lautet daher: Welche Beweise sind im arbeitsgerichtlichen …

