Über Ihr Hinweisgebersystem oder per E-Mail erreicht Sie eine Meldung: Ein anonymer Hinweisgeber behauptet, dass eine Führungskraft in Ihrem Unternehmen eine geheime Beziehung zu einem unterstellten Mitarbeiter hat – und dass diese gegen Compliance-Richtlinien verstößt oder zu Bevorzugungen führt. Jetzt sind Sie gefordert: Sie müssen die Meldung ernst nehmen und untersuchen, dürfen aber nicht vorschnell urteilen. Sie müssen den Whistleblower …

