Bonus verpasst? Was Führungskräfte über verspätete Zielvorgaben wissen müssen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung 10 AZR 57/24 klargestellt: Wer als Arbeitgeber Ziele zu spät oder gar nicht vorgibt, schuldet den vollen Bonus als Schadensersatz. Für Führungskräfte ist das Urteil in doppelter Hinsicht relevant – als Betroffene und als Verantwortliche. Ein alltägliches Problem mit teuren Folgen Variable Vergütung gehört für Führungskräfte zum Standard. Ob als Abteilungsleiter, Bereichsvorstand oder Geschäftsführer …