Trunkenheit am Steuer und arbeitsrechtliche Konsequenzen: Der Fall Dompé

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Ein Profifußballer wird morgens um 7 Uhr mit 1,46 Promille am Steuer erwischt. Eine offensichtlich feuchtfröhliche Nacht. Nach der Blutentnahme und dem Führerscheinentzug auf der Polizeiwache steigt er vor den Augen der Beamten auf einen E-Scooter und fährt davon. Was klingt wie eine Szene aus einer Satire, ist arbeitsrechtliche Realität beim Hamburger SV. Der Fall Jean-Luc Dompé wirft grundlegende Fragen auf: Welchen Einfluss hat privates Fehlverhalten auf das Arbeitsverhältnis? Und wann rechtfertigt außerdienstliches Verhalten arbeitsrechtliche Sanktionen?

Der Sachverhalt: Doppeltes Fehlverhalten in einer Nacht

Am frühen Sonntagmorgen des 26. Januar 2026, gegen 7 Uhr, kontrollierte die Hamburger Polizei in der Kaiser-Wilhelm-Straße einen Autofahrer. Der Verdacht: ein Rotlichtverstoß. Der Fahrer war der 30-jährige HSV-Flügelspieler Jean-Luc Dompé. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,46 Promille – weit über der absoluten Fahruntauglichkeitsgrenze von 1,1 Promille. Die Beamten brachten Dompé zum Polizeikommissariat 14, entnahmen eine Blutprobe und beschlagnahmten seinen Führerschein.

Doch damit nicht genug: Als der Spieler die Wache verließ, beobachteten die Polizisten, wie er sich auf einen E-Scooter schwang und davonfuhr – wohlgemerkt mit demselben Alkoholpegel im Blut. Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeuge. Die Folge: ein zweites Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Gegen Dompé laufen nun zwei parallele strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Besonders brisant: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher. Bereits im Februar 2023 war Dompé in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Nach einem mutmaßlichen illegalen Straßenrennen hatte er sein Fahrzeug in eine Bushaltestelle auf St. Pauli gesetzt und war anschließend vom Unfallort geflohen. Das Verfahren endete mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe von 45.000 Euro.

Rechtliche Einordnung: Außerdienstliches Verhalten und Arbeitsrecht

Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich das Trennungsprinzip: Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit tut, geht den Arbeitgeber nichts an. Das Privatleben ist geschützt, solange es keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Doch dieser Grundsatz kennt wichtige Ausnahmen.

Außerdienstliches Verhalten kann arbeitsrechtliche Relevanz erlangen, wenn es das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu drei wesentliche Fallgruppen entwickelt:

Erstens: Das Verhalten beeinträchtigt die Eignung des Arbeitnehmers für seine Tätigkeit. Ein Berufskraftfahrer, der wegen Trunkenheit seinen Führerschein verliert, kann seine vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen. Bei einem Profifußballer liegt diese Konstellation nicht unmittelbar vor – er benötigt keinen Führerschein für seine sportliche Tätigkeit. Allerdings kann die Häufung von Vorfällen Zweifel an der charakterlichen Eignung und Zuverlässigkeit begründen.

Zweitens: Das Verhalten schädigt den Ruf des Arbeitgebers. Hier wird es für Profisportler kritisch. Fußballvereine sind nicht nur Arbeitgeber, sondern Marken mit erheblichem wirtschaftlichem Wert. Sponsoren, Medienpartner und Fans erwarten ein bestimmtes Auftreten. Die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers umfasst bei Personen des öffentlichen Lebens auch das Verhalten außerhalb der Arbeitszeit.

Drittens: Das Verhalten verletzt Loyalitätspflichten oder zerstört das Vertrauensverhältnis. Bei Führungskräften und Repräsentanten – und als solche gelten Profisportler – sind die Anforderungen an loyales Verhalten höher als bei anderen Arbeitnehmern. Wer den Verein nach außen repräsentiert, muss sich auch außerhalb des Stadions entsprechend verhalten.

Die Besonderheit des doppelten Fehlverhaltens

Der Fall Dompé weist eine bemerkenswerte Besonderheit auf: das unmittelbare Anschlussdelikt mit dem E-Scooter. Nach der polizeilichen Maßnahme, nach Blutentnahme und Führerscheinentzug, setzt sich der Spieler erneut alkoholisiert in den Verkehr. Dieses Verhalten wiegt aus arbeitsrechtlicher Sicht besonders schwer.

Die E-Scooter-Fahrt dokumentiert eine mangelnde Einsichtsfähigkeit, die über den ursprünglichen Vorwurf hinausgeht. Während die erste Trunkenheitsfahrt noch als situatives Versagen gewertet werden könnte – so verwerflich sie auch ist –, zeigt die zweite Fahrt unmittelbar nach der polizeilichen Intervention ein grundlegendes Defizit im Rechts- und Verantwortungsbewusstsein. Der Spieler hatte Zeit zur Besinnung. Er wurde mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert. Und dennoch entschied er sich für die Fortsetzung des strafbaren Verhaltens.

Für die arbeitsrechtliche Bewertung ist dies ein erheblicher Faktor. Das Fehlen von Unrechtseinsicht erschwert die Prognose, ob der Arbeitnehmer sich künftig vertragstreu verhalten wird. Bei der Abwägung, ob eine Abmahnung ausreicht oder eine Kündigung gerechtfertigt ist, spielt die Frage der Wiederholungsgefahr eine zentrale Rolle. Die unmittelbare Wiederholung des Fehlverhaltens – noch in derselben Nacht – lässt eine positive Prognose kaum zu.

Die Reaktion des Arbeitgebers: Suspendierung als erste Maßnahme

Der HSV hat mit der sofortigen Suspendierung reagiert. Dompé wurde vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen. In der offiziellen Mitteilung spricht der Verein von einem „erheblichen Fehlverhalten“ und betont die Verantwortung des Spielers „als Profi und Vorbild sowie Repräsentant des Clubs“. Weitere Konsequenzen werden nach „internen Beratungen“ entschieden.

Die Suspendierung ist arbeitsrechtlich die mildere Maßnahme im Vergleich zur Kündigung. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und die strafrechtlichen Ermittlungen abzuwarten, ohne vorschnell zu handeln. Gleichzeitig signalisiert sie nach außen Handlungsfähigkeit und Konsequenz.

Die Frage der Lohnfortzahlung während der Suspendierung ist vom HSV nicht öffentlich beantwortet worden. Grundsätzlich gilt: Bei einer Freistellung auf Veranlassung des Arbeitgebers bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, es sei denn, dem Arbeitnehmer kann ein schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen werden, das eine Freistellung ohne Bezüge rechtfertigt. Im Profisport enthalten die Arbeitsverträge häufig spezielle Regelungen zu Vertragsstrafen bei Pflichtverletzungen.

Kündigung oder Abmahnung: Die zentrale Frage

Kann der HSV das Arbeitsverhältnis kündigen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung setzt grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus. Der Arbeitnehmer muss die Chance erhalten, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn diese Warnung fruchtlos bleibt, kommt die Kündigung in Betracht.

Im Fall Dompé liegt jedoch bereits eine Vorgeschichte vor. Der Vorfall von 2023 – illegales Straßenrennen, Unfall, Fahrerflucht – wurde vom HSV seinerzeit mit einer vereinsinternen Geldstrafe sanktioniert. Diese Reaktion könnte als konkludente Abmahnung gewertet werden. Dompé hat damals öffentlich sein Fehlverhalten eingestanden und sich entschuldigt. Wenn er nun erneut im Straßenverkehr strafrechtlich auffällig wird, könnte das Abmahnungserfordernis als erfüllt gelten.

Für eine außerordentliche fristlose Kündigung müsste ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Die Rechtsprechung ist bei außerdienstlichem Verhalten zurückhaltend. Entscheidend wird sein, ob das Verhalten die Interessen des Vereins so schwer schädigt, dass eine Weiterbeschäftigung – selbst für die Dauer der Kündigungsfrist – nicht hinnehmbar ist.

Fazit: Vorbildfunktion als arbeitsvertragliche Pflicht

Der Fall Dompé verdeutlicht, dass die Trennung von Beruf und Privatleben bei Personen des öffentlichen Lebens an Grenzen stößt. Profisportler sind Identifikationsfiguren, Werbeträger und Repräsentanten ihres Vereins. Diese Rolle endet nicht am Stadionausgang. Die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Rücksichtnahme umfasst bei ihnen auch das Verhalten in der Freizeit – jedenfalls soweit es geeignet ist, den Arbeitgeber zu schädigen.

Das doppelte Fehlverhalten in einer einzigen Nacht – erst die Trunkenheitsfahrt mit dem Auto, dann die Weiterfahrt mit dem E-Scooter – verschärft die arbeitsrechtliche Bewertung erheblich. Es dokumentiert nicht nur einen Mangel an Rechtsbewusstsein, sondern auch eine fehlende Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Genau diese Eigenschaft aber erwartet ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter, der als Vorbild fungieren soll.

Der HSV steht vor einer schwierigen Entscheidung. Sportlich ist Dompé ein Leistungsträger, wirtschaftlich ein wertvoller Vermögenswert. Doch der Verein muss auch seine Glaubwürdigkeit wahren – gerade nach den jüngsten negativen Schlagzeilen um die Trennung von Sportvorstand Stefan Kuntz. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Verein den sportlichen Interessen oder der konsequenten Haltung den Vorrang gibt.

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