Volkswagen: Bis zu 100.000 Stellen vor dem Aus – warum jetzt jede Ebene betroffen ist

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Es ist eine Zahl, die nachhallt. Wie der SPIEGEL am 26. Juni 2026 unter Berufung auf das manager magazin berichtet, plant VW-Konzernchef Oliver Blume offenbar den radikalsten Umbau der Konzerngeschichte: In einem internen Papier mit dem Titel „Group Target Picture 2030“ sollen weltweit bis zu 100.000 der rund 657.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Das wäre eine Verdopplung des bisherigen Ziels von 50.000 Stellen. Mittelfristig stünden dem Bericht zufolge sogar vier deutsche Werke auf der Kippe – die VW-Standorte Hannover, Zwickau und Emden sowie das Audi-Werk Neckarsulm.

Noch ist nichts entschieden. Es handelt sich um interne, von VW nicht bestätigte Planungen; der Aufsichtsrat soll erst am 9. Juli 2026 beraten. Doch die Richtung ist klar, und der Widerstand formiert sich bereits: Betriebsrat, IG Metall und das Land Niedersachsen haben Werksschließungen eine Absage erteilt.

Entscheidend ist eine Erkenntnis, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht: Ein Abbau dieser Größenordnung lässt sich nicht auf das Band beschränken. Er erfasst jede Ebene. Wer 100.000 Stellen streicht und über die Herauslösung ganzer Marken nachdenkt, baut nicht nur in der Fertigung ab, sondern in der Verwaltung, im mittleren Management, in der Entwicklung – und bis hinauf in die Führungsetagen. Die Praxis zeigt: Gerade die teuren, spezialisierten Positionen geraten in solchen Programmen besonders schnell ins Visier. Vorbereitet sein sollte deshalb nicht nur der Tarifbeschäftigte, sondern ebenso der leitende Angestellte, der Bereichsleiter, der Geschäftsführer einer Konzerntochter und das Vorstandsmitglied.

Drei Dinge, die jetzt für jede Ebene zählen

Erstens: Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Das gilt für den Facharbeiter ebenso wie für den Manager. Was im Personalgespräch als großzügiges Angebot präsentiert wird, kann teuer werden. Bei Arbeitnehmern führt ein vorschnell unterzeichneter Aufhebungsvertrag im Regelfall zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen – und unter Umständen ruht der Anspruch zusätzlich. Vor allem aber verzichtet man endgültig auf den Kündigungsschutz. Bei Geschäftsführern und Vorständen geht es um andere, oft noch größere Summen: nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung, Bonus- und LTI-Ansprüche, D&O-Deckung und die Frage, ob die Bestellung sauber von der Anstellung getrennt abgewickelt wird. In jedem Fall gilt: Diese Unterschrift lässt sich nicht widerrufen. Hier wird oft übersehen, dass sich die Konditionen nur vor der Unterschrift gestalten lassen, nicht danach.

Zweitens: So schnell wie möglich die passende Rechtsschutzversicherung abschließen – und zwar die richtige für die eigene Ebene. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt dieses Risiko. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Es gilt im Regelfall eine Wartezeit von drei Monaten. Wer erst abschließt, wenn die Kündigung bereits droht, geht leer aus. Wer also auch nur entfernt betroffen sein könnte, sollte nicht warten.

Eine wichtige Differenzierung wird hier regelmäßig übersehen: Geschäftsführer und Vorstände sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Ihre Streitigkeiten landen nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor den ordentlichen Gerichten – und genau diese Fälle sind in den klassischen Arbeitsrechtsschutz-Tarifen oft ausdrücklich ausgeschlossen. Organmitglieder brauchen deshalb einen speziellen Spezial-Straf-Rechtsschutz und eine auf Organe zugeschnittene Deckung, die auch Auseinandersetzungen aus dem Anstellungsverhältnis und der Organstellung erfasst. Wer als Geschäftsführer auf eine gewöhnliche Police vertraut, steht im Ernstfall ohne Deckung da. Auch die persönliche Absicherung über eine angemessene D&O-Versicherung gehört in diese Prüfung.

Drittens: Schon jetzt alle Unterlagen zusammentragen – unabhängig von der Position. Kommt es zum Konflikt, zählt jede Frist. Für die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers bleiben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung; auch Geschäftsführer und Vorstände müssen schnell reagieren, etwa bei Abberufung und Widerruf der Bestellung. Wer dann erst Dokumente suchen muss, verliert wertvolle Zeit. Die Praxis zeigt: Eine vollständige Akte ist im Gespräch mit dem Anwalt Gold wert – auf jeder Ebene.

Checkliste: Diese Unterlagen sollte jeder bereithalten

Für alle Beschäftigten

  • Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag nebst allen Nachträgen, Zusatzvereinbarungen und Versetzungsschreiben
  • Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnungen der letzten zwölf Monate sowie die jährliche Lohnsteuerbescheinigung
  • Zielvereinbarungen, Bonus-, Tantieme- und Provisionsregelungen sowie Nachweise zu variabler Vergütung
  • Zusagen zur Altersvorsorge, Dienstwagenregelung, weitere geldwerte Vorteile
  • Zeugnisse, Beurteilungen, Abmahnungen und sonstiger Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber
  • E-Mails und Gesprächsnotizen zu allem, was zum Stellenabbau bereits kommuniziert wurde

Zusätzlich für tariflich Beschäftigte und leitende Angestellte

  • Betriebliche Regelungen, soweit zugänglich: Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Tarifvertrag, Beschäftigungssicherung
  • Nachweise zu Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und etwaiger Schwerbehinderung– diese Faktoren bestimmen die Sozialauswahl

Zusätzlich für Geschäftsführer und Vorstände

  • Bestellungsbeschluss und Anstellungsvertrag sowie Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung und Geschäftsordnung
  • Regelungen zu Boni, LTI/VSOP, Phantom Shares und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung
  • D&O-Versicherungspolice nebst Bedingungen sowie Unterlagen zu einer etwaigen Entlastung
  • Protokolle und Korrespondenz zu Abberufung, Niederlegung oder Umstrukturierung

Noch gilt bei VW eine tariflich abgesicherte Beschäftigungssicherung bis Ende 2030, bei Audi bis Ende 2033 – betriebsbedingte Kündigungen sind in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Für Organmitglieder greift dieser Schutz allerdings ohnehin nicht; sie können jederzeit abberufen werden. Das ist für niemanden ein Grund zur Panik, aber für jeden ein Anlass zur Vorbereitung. Wer seine Unterlagen beisammen hat, mit der richtigen Police versichert ist und vor jeder Unterschrift anwaltlichen Rat einholt, begegnet auch dem größten Umbau gelassen – vom Band bis in den Vorstand.

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