Wann darf der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen?

Der Betriebsrat darf einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn dies für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn komplexe rechtliche Fragestellungen zu klären sind, bei denen der Betriebsrat selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Entscheidung, die der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

Der Betriebsrat ist ein Organ, das die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragt. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn er sich in Rechtsfragen nicht ausreichend sicher fühlt oder wenn er bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen Unterstützung benötigt. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts durch den Betriebsrat zu tragen, sofern die Beauftragung zur Durchführung der Betriebsratsaufgaben notwendig ist. Es ist wichtig zu betonen, dass der Betriebsrat autonom in seiner Entscheidungsfindung ist und daher die Beauftragung eines Anwalts nicht der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.

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