Wann ist eine Kündigung wirksam?

Image

Kurz und knapp

Eine Kündigung muss zuerst einmal schriftlich erfolgen, um überhaupt wirksam sein zu können. Dann müssen zusätzlich auch noch Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz tatsächlich vorliegen. Insbesondere sind dies möglicherweise betriebsbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder personenbedingte Gründe (Krankheit). Daneben sind ggf. noch eine Beteiligung des Betriebsratsanhörung oder Sonderkündigungsschutz zu beachten.

Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese sind zum einen formal, wie die Schriftform, aber auch inhaltlich, wie die Kündigungsgründe.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen

Zunächst muss die Kündigung schriftlich erfolgen, eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist somit unwirksam. Die Kündigung muss zudem vom Arbeitgeber erklärt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber auch von einer entsprechend bevollmächtigten Person vertreten lassen. Weiterhin muss die Kündigung dem Arbeitnehmer auch zugehen. Hierfür trägt der Arbeitgeber das Beweisrisiko. Ist der Arbeitnehmer bei der Zustellung abwesend, so gilt die Kündigung trotzdem als zugegangen. Eine wichtige Rolle spielt dies besonders im Rahmen der drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

Kündigungsgrund und -frist für Wirksamkeit

Begründet werden muss eine Kündigung im Kündigungsschrieben in der Regel nicht. Anders z.B. bei Auszubildenden. Die Kündigung eines Auszubildenden muss immer begründet werden, sonst ist sie alleine schon deswegen unwirksam. Ist die Kündigung außerordentlich erfolgt, so muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter auf dessen Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich mitteilen.

Weiterhin müssen die entsprechenden Kündigungsfristen gewahrt werden. Diese ergeben sich in der Regel aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch Betriebsvereinbarungen können Kündigungsfristen beinhalten. Sind keinerlei Vereinbarungen bezüglich der Kündigungsfristen vereinbart, so gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB.

Weitere Risiken für die Kündigung sind Sonderkündigungsschutz, z.B. für Schwangere, Mitarbeiter*innen in Elternzeit, Betriebsrät*innen, Datenschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte und einige mehr.

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte