Ein Münchner Unternehmensberater, 38 Jahre, promoviert, gut vernetzt, schildert in einem Erfahrungsbericht des SPIEGEL seine Lage:
Seit Mitte 2024 schreibt er Hunderte Bewerbungen, führt drei Vorstellungsgespräche, verbringt zwei Wochen in der Psychiatrie und erhält die Diagnose tiefe Depression. Sein Rat an alle Beschäftigten lautet: den eigenen Job behalten, gleich welcher Art. Der Satz ist drastisch. Er beschreibt jedoch präzise, was viele Mandantinnen und Mandanten empfinden, lange bevor sie es aussprechen – die Angst, dass draußen nichts wartet.
Die Angst hat einen realen Kern
Diese Angst ist nicht irrational. Der Arbeitsmarkt des Jahres 2026 ist gespalten. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2025 bei 6,3 Prozent und damit auf dem höchsten Stand seit über einem Jahrzehnt. Im Versicherungsbereich des ALG-I-Bezugs ist die Zahl der qualifizierten Arbeitslosen binnen vier Jahren um rund 46 Prozent gestiegen, während die offenen Stellen um etwa ein Drittel zurückgegangen sind.
Entscheidend ist die Verteilung. In Berufsfeldern, die hohe Textmengen produzieren oder verarbeiten – Beratung, Marktforschung, Redaktion, Teile der Rechtsberatung und der Finanzanalyse –, konkurrieren Akademikerinnen und Akademiker inzwischen mit Systemen, die denselben Output schneller und kostengünstiger erzeugen. Ingenieurwesen, Medizin und spezialisierte IT bleiben dagegen gefragt. Die Lücke entsteht vor allem bei generalistischen Hochschulprofilen ohne klare technische Spezialisierung.
Wer sich an seinen Job krallt, hat also oft recht mit der Angst und unrecht mit der Schlussfolgerung. Nicht der bloße Verbleib schützt, sondern die Vorbereitung. Und genau hier setzt die zweite, häufig verdrängte Frage an: Wenn eine Abfindung auf dem Tisch liegt – schnell annehmen oder kämpfen?
Warum die pauschale Antwort falsch ist
Die Versuchung ist groß, eine allgemeine Regel auszugeben. Sie wäre falsch. Die richtige Strategie ergibt sich nicht aus dem Gefühl und nicht aus einer Faustformel, sondern aus einer nüchternen Einschätzung der eigenen Marktfähigkeit. Diese Einschätzung fällt bei einer Trennung erfahrungsgemäß selten mit dem Selbstbild zusammen. Maßgeblich sind zwei Größen: die Knappheit der eigenen Qualifikation und die Automatisierbarkeit der eigenen Tätigkeit. Aus ihnen ergeben sich drei typische Konstellationen.
Konstellation 1: Knappe, spezialisierte Qualifikation
Wer ein Profil mitbringt, das der Markt knapp hält – spezialisierte IT, Medizin, Ingenieurwesen mit klar belegbarer Spezialisierung, regulatorisch geprägte Fachfunktionen –, verhandelt aus einer Position der Stärke. Eine schwache erste Offerte darf hier abgelehnt werden, denn der Markt fängt diese Person mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitnah auf. Die Abfindung ist in dieser Lage Verhandlungsmasse, nicht Rettungsring.
Wer in dieser Konstellation steht, sollte den Streitwert seines Kündigungsschutzes ausreizen und den Faktor heben, statt aus Erleichterung schnell abzuschließen. Sinnvoll ist regelmäßig:
– die Verhandlung über den Abfindungsfaktor statt über das schnelle Ende,
– ein sehr gutes, präzise formuliertes Zeugnis als Türöffner für den nahtlosen Wechsel,
– ein nach hinten geschobenes Beendigungsdatum, um den Übergang in die Folgeposition abzusichern.
Konstellation 2: Generalistisches, automatisierbares Profil
Am anderen Hebel sitzt, wessen Tätigkeit überwiegend standardisiert und automatisierbar ist und wessen Profil generalistisch bleibt. Der eingangs geschilderte Berater ist ein Beispiel dafür. Hier ist die Abfindung gerade nicht Verhandlungsmasse für ein besseres Gehalt im nächsten Schritt, sondern das finanzielle Polster für eine Suche, die zwölf, achtzehn oder vierundzwanzig Monate dauern kann.
Diese Person sollte nicht über die letzten zehntausend Euro Abfindungssumme feilschen, sondern über die Bestandteile, die den Übergang tatsächlich tragen:
– ein möglichst spätes Beendigungsdatum unter Ausnutzung der Kündigungsfrist,
– eine unwiderrufliche Freistellung unter Fortzahlung aller Bezüge,
– die Übernahme einer professionellen Newplacement- oder Outplacement-Beratung durch den Arbeitgeber,
– ein Zeugnis mit Verweis auf betriebliche Gründe, das die Trennung im Bewerbungsprozess erklärbar macht,
– die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch saubere Gestaltung des Aufhebungsvertrags.
Eine schnelle, niedrige Abfindung ohne diese Flankierung ist für dieses Profil die gefährlichste Variante. Sie verschafft kurzfristig Ruhe und entzieht der langen Suchphase zugleich die Grundlage.
Konstellation 3: Führungskräfte und Organmitglieder
Bei leitenden Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern verschiebt sich der Schwerpunkt von der reinen Summe hin zur Gestaltung. Für diese Gruppe gilt nahezu durchgängig: Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern reine Verhandlungssache. Maßgeblich sind Betriebszugehörigkeit, Bruttojahreseinkommen und die vom Arbeitgeber eingeschätzten Prozessrisiken. Wer geschickter verhandelt, erhält mehr.
Hinzu kommen Regelungsgegenstände, die für nachgeordnete Funktionen kaum eine Rolle spielen, für Führungskräfte aber erhebliches Gewicht haben:
– variable Vergütung, Boni, Tantiemen und Aktienoptionen mit klaren Stichtagsregelungen,
– Pensionszusagen und deren Unverfallbarkeit,
– nachvertragliche Wettbewerbsverbote samt angemessener Karenzentschädigung,
– die strategische Kommunikation des Ausscheidens nach innen und außen,
– Dienstwagen, Equipment und Rückgabeverpflichtungen.
Gerade für diese Gruppe gilt, dass die schnelle Unterschrift selten die beste ist. Der Arbeitgeber ist in der Trennungssituation regelmäßig besser vorbereitet, kennt die internen Spielräume und nutzt den Zeitdruck taktisch. Wer zu früh signalisiert, ohnehin gehen zu wollen, schwächt die eigene Position erheblich.
Die menschliche Seite gehört dazu
Über die Folgen der Arbeitslosigkeit jenseits der Finanzen wird selten gesprochen. Der geschilderte Fall benennt sie offen: Vereinsamung, das Gefühl, dass alle anderen vorbeiziehen, schließlich die Depression. Diese Dimension ist kein Randthema. Sie ist ein sachlicher Grund, die Trennung so zu gestalten, dass die Suchphase finanziell und zeitlich abgesichert ist – denn psychischer Druck verschlechtert nachweislich die Verhandlungsfähigkeit und die Qualität von Entscheidungen. Wer unter Druck unterschreibt, unterschreibt selten gut.
Was bleibt
Die Frage „Soll ich die schnelle Abfindung nehmen?“ hat keine allgemeine Antwort. Sie hat eine, die von der eigenen Position auf einem gespaltenen Arbeitsmarkt abhängt. Wer knapp und spezialisiert ist, verhandelt den Faktor. Wer generalistisch und ersetzbar ist, verhandelt das Polster und den Übergang. Wer führt, verhandelt die Gestaltung im Ganzen.
In allen drei Fällen gilt derselbe Grundsatz: Die Stärke liegt nicht im Festhalten und nicht im schnellen Loslassen, sondern in der nüchternen Einschätzung der eigenen Lage – und in einer Trennungsvereinbarung, die diese Lage abbildet, bevor unterschrieben wird.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organmitglieder. ra-poeppel.de
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