Was genau ist eine Benachteiligung im Sinne des AGG?

Eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bezieht sich auf eine ungerechtfertigte, weniger günstige Behandlung einer Person im Vergleich zu anderen Personen in einer vergleichbaren Situation aufgrund eines oder mehrerer der im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmale. Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Benachteiligungen können direkt oder indirekt erfolgen.

Ein Beispiel für eine direkte Benachteiligung wäre, wenn ein Arbeitgeber eine Bewerberin aufgrund ihres Geschlechts bei der Einstellung ablehnt, obwohl sie über die gleichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt wie ein männlicher Bewerber, der die Stelle erhält. Dies wäre eine direkte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Ein weiteres Beispiel für eine direkte Benachteiligung wäre, wenn ein Arbeitgeber einen älteren Mitarbeiter nicht zur Teilnahme an einer Weiterbildung einlädt, weil er der Meinung ist, dass der Mitarbeiter aufgrund seines Alters nicht mehr lernfähig ist. Dies wäre eine direkte Diskriminierung aufgrund des Alters.

Eine indirekte Benachteiligung kann sich aus scheinbar neutralen Regelungen, Kriterien oder Verfahren ergeben, die Personen mit einem bestimmten Diskriminierungsmerkmal in besonderer Weise benachteiligen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Stellenausschreibung, die „sehr gute körperliche Fitness“ als Anforderung nennt, obwohl dies für die tatsächlichen Aufgaben der Stelle nicht erforderlich ist. Diese Anforderung könnte Bewerber mit Behinderungen in besonderer Weise benachteiligen, obwohl sie für die Stelle geeignet wären.

Ein weiteres Beispiel für indirekte Benachteiligung wäre eine Firmenrichtlinie, die verlangt, dass Mitarbeiter an Samstagen arbeiten müssen, ohne Ausnahmen für religiöse Gründe. Diese Regelung würde Personen, die aus religiösen Gründen den Sabbat einhalten müssen, wie beispielsweise einige jüdische oder christliche Arbeitnehmer, unverhältnismäßig benachteiligen.

Das AGG betrifft verschiedene Aspekte des Arbeitslebens, einschließlich Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung und Kündigung. Es schützt auch vor Diskriminierung bei der Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen, wie zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen oder der Nutzung von Freizeiteinrichtungen.

Um eine Benachteiligung im Sinne des AGG zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Dienstleister stets darauf achten, dass ihre Regelungen, Kriterien und Verfahren keine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der geschützten Merkmale verursachen und stattdessen auf sachlichen Grundlagen beruhen.

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte