Was ist ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV?

FAQ 5:

Das Statusfeststellungsverfahren ist Ihr Instrument, um verbindlich klären zu lassen, ob eine Person als Selbstständiger oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig ist – bevor die Deutsche Rentenversicherung Jahre später prüft und Nachforderungen stellt.

Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zum DAV-Präsidenten zeigt eindrucksvoll: Was als „ehrenamtlich“ oder „selbstständig“ bezeichnet wird, kann bei genauerer Betrachtung ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein. Die Folge: massive Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen über Jahre.

Genau hier setzt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV an: Es ermöglicht Ihnen als Auftraggeber (oder dem Auftragnehmer), vor Beginn oder während einer Tätigkeit verbindlich prüfen zu lassen, ob Selbstständigkeit oder Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Wie funktioniert das Verfahren?

Schritt 1: Antrag stellen Sowohl Sie als Auftraggeber als auch die beauftragte Person können einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Der Antrag ist formlos möglich, besser ist das offizielle Formular V027.

Schritt 2: Umfassende Darstellung der Tätigkeit Sie beschreiben detailliert, wie die Zusammenarbeit tatsächlich ausgestaltet ist oder werden soll:

  • Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
  • Wer stellt die Arbeitsmittel?
  • Gibt es Weisungsrechte bezüglich Ort, Zeit, Inhalt?
  • Ist die Person in Ihre Betriebsabläufe eingegliedert?
  • Hat die Person weitere Auftraggeber?
  • Wie ist die Vergütung strukturiert?
  • Trägt die Person ein unternehmerisches Risiko?

Schritt 3: Prüfung durch die Clearingstelle Die Clearingstelle prüft anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände, ob die Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 1 SGB IV erfüllt sind. Die Entscheidung trifft eine spezialisierte Fachabteilung.

Schritt 4: Bescheid Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der verbindlich feststellt:

  • Selbstständigkeit: Keine Sozialversicherungspflicht
  • Beschäftigung: Sozialversicherungspflicht in den jeweiligen Zweigen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfallversicherung)

Schritt 5: Rechtssicherheit Der Bescheid bindet alle Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitsagentur). Sie haben Rechtssicherheit für die Zukunft – und zwar ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Warum sollten Sie das Verfahren nutzen?

Grund 1: Vermeidung hoher Nachzahlungen Ohne Statusfeststellung kann die Deutsche Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend Sozialversicherungspflicht feststellen – und zwar für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre). Die Nachforderungen umfassen:

  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Arbeitnehmeranteile (die Sie hätten einbehalten müssen)
  • Säumniszuschläge
  • Möglicherweise Bußgelder

Bei einem Interim-Geschäftsführer mit 15.000 Euro monatlicher „Vergütung“ über drei Jahre kommen Sie schnell auf Nachforderungen im sechsstelligen Bereich.

Grund 2: Planungssicherheit Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Wenn Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, können Sie die Zusammenarbeit entsprechend gestalten oder neu verhandeln.

Grund 3: Vermeidung persönlicher Haftung Geschäftsführer haften unter Umständen persönlich für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Das Statusfeststellungsverfahren schützt auch Sie persönlich.

Grund 4: Keine Kosten Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Sie investieren lediglich Zeit für die Antragstellung und Sachverhaltsdarstellung.

Wann sollten Sie ein Statusfeststellungsverfahren durchführen?

Immer dann, wenn Unsicherheit besteht – insbesondere bei:

  • Interim-Geschäftsführern ohne eigene GmbH
  • Langfristigen Beratern mit Dauermandat
  • Projektleitern mit starker Einbindung in Ihre Organisation
  • IT-Spezialisten, die vor Ort in Teams arbeiten
  • Hochdotierten „Ehrenämtern“ mit Vergütung über der Ehrenamtspauschale
  • Freien Mitarbeitern mit Exklusivität
  • Trainern und Dozenten mit festen Einsatzplänen

Praxis-Tipp: Der „Grauzonentest“

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  1. Könnte die Person problemlos auch für Ihren Wettbewerber arbeiten? (Nein → Risiko)
  2. Bestimmt sie wirklich selbst, wann und wie sie arbeitet? (Nein → Risiko)
  3. Trägt sie ein echtes wirtschaftliches Risiko? (Nein → Risiko)
  4. Hat sie mehrere Auftraggeber? (Nein → Risiko)
  5. Nutzt sie Ihre Infrastruktur dauerhaft? (Ja → Risiko)

Wenn Sie mehrere Fragen mit dem riskanten Ergebnis beantworten, sollten Sie unbedingt ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.

Was passiert, wenn Sozialversicherungspflicht festgestellt wird?

Das Ergebnis mag zunächst unbequem sein – Sie müssen ab sofort Sozialversicherungsbeiträge abführen. Aber bedenken Sie:

Vorteil 1: Die Feststellung wirkt nur in die Zukunft, nicht rückwirkend auf bereits vergangene Zeiträume vor Antragstellung.

Vorteil 2: Sie vermeiden die viel teurere Situation einer späteren Betriebsprüfung mit jahrelangen Nachforderungen.

Vorteil 3: Sie können die Vertragsgestaltung anpassen – entweder das Beschäftigungsverhältnis ordentlich umsetzen oder die Zusammenarbeit so verändern, dass echte Selbstständigkeit vorliegt.

Was, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind?

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und anschließend vor den Sozialgerichten klagen. Oft lohnt es sich, die Vertragsgestaltung anzupassen und einen neuen Antrag mit geänderter Ausgestaltung zu stellen.

Fazit: Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist Ihr wichtigstes Präventionsinstrument bei unklaren Beschäftigungsformen. Es kostet Sie nichts außer etwas Zeit – und kann Sie vor Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich bewahren. Nutzen Sie es proaktiv, wann immer Zweifel an der Selbstständigkeit bestehen. Der frühe Vogel fängt den Wurm – und spart die Nachzahlungen.

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