Die Sozialauswahl ist ein Verfahren, das bei betriebsbedingten Kündigungen in Deutschland angewendet wird, um zu bestimmen, welche Arbeitnehmer gekündigt werden sollen.
Kriterien der Sozialauswahl
Zu den Kriterien, die bei einer Sozialauswahl berücksichtigt werden, zählen das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und eventuelle Schwerbehinderungen.
Ziel der Sozialauswahl
Ziel der Sozialauswahl ist es, sozial schwächere Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass Kündigungen fair und gerecht verteilt werden.
Ausnahmen von der Sozialauswahl
In einigen Fällen können Arbeitgeber von der Sozialauswahl abweichen, wenn sie begründen können, dass bestimmte Arbeitnehmer für das Unternehmen unverzichtbar sind.
Rechtliche Prüfung
Arbeitnehmer können die Sozialauswahl gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass diese nicht korrekt durchgeführt wurde.
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.