Ende der Vollmacht
Im Allgemeinen endet eine Generalvollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, sie wurde ausdrücklich als „postmortale Vollmacht“ erteilt.
Postmortale Vollmacht
Eine postmortale Vollmacht bleibt auch nach dem Tod des Vollmachtgebers in Kraft und erlaubt dem Bevollmächtigten, bestimmte Aufgaben fortzuführen.
Pflichten des Bevollmächtigten nach dem Tod
Nach dem Tod des Vollmachtgebers hat der Bevollmächtigte bestimmte Pflichten, wie die Benachrichtigung der Erben oder des Testamentsvollstreckers.
Widerruf nach dem Tod
Eine Generalvollmacht kann nicht nach dem Tod des Vollmachtgebers widerrufen werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder im Testament festgelegt.
Rechtliche Aspekte
Es gibt zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, wenn eine Generalvollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers fortbesteht, und es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.
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