Man hat es sich verdient – Urlaub! Endlich abschalten, entspannen und den Alltagsstress vergessen. Doch plötzlich und unerwartet schlägt eine Erkältung zu, gerade als Sie Ihr Hotelzimmer betreten haben. Nun geht es nicht mehr um das entspannte Sonnenbaden am Strand, sondern um das Gesundwerden im Hotelbett. Doch was bedeutet das für Ihre Urlaubstage? Sind diese verloren?
Es ist sicherlich kein angenehmes Erlebnis, krank in den Ferien zu sein. Trotz aller Bemühungen, auch in der Corona-Zeit eine passende und angenehme Unterkunft zu finden, hat Sie eine plötzliche Grippe aus der Bahn geworfen. Doch was bedeutet das für Ihre Urlaubstage? Sind diese einfach verloren?
Die Antwort ist nicht so einfach, wie man denken könnte. „Es hängt immer vom Einzelfall ab, aber die Regeln sind eigentlich recht einfach“, sagt Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Wenn der Arbeitnehmer nur mit Halsschmerzen im Hotelzimmer liegt, dann gilt der Urlaub weiterhin als Urlaub. Aber wenn der Arzt bescheinigt, dass er arbeitsunfähig ist, verliert er seine Urlaubstage nicht.“ Der entscheidende Rat von Herrn Pöppel: Lassen Sie sich vom Arzt nicht nur eine Krankheit bestätigen, sondern explizit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne muss, gilt das nicht automatisch als Krankheit. Dies bedeutet, dass in solchen Fällen kein Urlaub gutgeschrieben werden kann. Falls jedoch eine Krankheit, wie zum Beispiel Covid-19-Symptome, die Basis für die Quarantäne ist und ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, können Urlaubstage gutgeschrieben werden, da der Arbeitnehmer offiziell krank ist.
Die Komplexität von Unfällen
Die Dinge werden komplizierter, wenn der Arbeitnehmer eine selbst verschuldete Verletzung hat, zum Beispiel durch alkoholbedingtes Fahren auf einem Motorroller, bei dem er sich das Bein bricht. Obwohl er als krank gilt, kann sich der Arbeitgeber gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes weigern, das Gehalt weiterzuzahlen oder die Urlaubstage gutzuschreiben.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung besteht. Wenn der Arbeitgeber vor der Reise darum gebeten hat, Länder mit Reisewarnungen zu meiden, und der Mitarbeiter in einem solchen Land erkrankt, kann der Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung und die Gutschrift der Urlaubstage verweigern.
Die Anerkennung von ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Bereits in den 1990er Jahren entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der EU anerkannt werden muss. „Es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Bescheinigung auf unehrliche Weise erworben hat, zum Beispiel durch Kauf“, erklärt Pöppel.
Ein berühmter Fall ist der der Familie Paletta (Aktenzeichen C-45/90). Obwohl die Palettas regelmäßig während ihres Italienurlaubs krank wurden, musste der Arbeitgeber trotz „ernsthafter Zweifel“ an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des kalabrischen Arztes weiterhin das Gehalt zahlen und die Urlaubstage gutschreiben.
„Im Zweifel hat der Arbeitnehmer hier das letzte Wort. Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können, hat der Chef keine Chance“, sagt Pöppel.
Der Arbeitgeber hat allerdings die Möglichkeit, in solchen Fällen eine Untersuchung des Mitarbeiters durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu veranlassen. Dort wird dann geprüft, ob das vom Mitarbeiter angegebene Krankheitsbild tatsächlich auftreten könnte.
Die Rolle des Urlaubslandes
Ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Ihrem Sommerurlaub in Italien, also innerhalb der Europäischen Union, oder während einer Safari in Südafrika ausgestellt wurde, hat zunächst keinen Einfluss auf ihre Gültigkeit. Den „gelben Zettel“, der in anderen Ländern möglicherweise eine andere Farbe hat, geben Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber ab und die Krankheitstage während Ihres Urlaubs werden Ihnen rückwirkend gutgeschrieben.
Herr Pöppel rät: „Es ist am besten, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort scannt und an den Arbeitgeber sendet. Es besteht jedoch keine Pflicht, dies während des Urlaubs zu tun.“
Ein interessanter Fall, den Herr Pöppel schildert, ist der eines großen Krankenhauskonzerns. Ein Mitarbeiter aus Zentralafrika hatte ein Attest mit der Bemerkung „ill because of desaese“ / „krank wegen Krankheit“ vom „Good Luck Hospital“ in einer mittelgroßen Stadt in Zentralafrika. Das Arbeitsgericht in Hamburg ging davon aus, dass das ausreichend sein sollte. Als der Anwalt des Krankenhauskonzerns jedoch widersprach, drohte das Gericht mit einer Zeugenaussage und Anreise des Arztes und der Gefahr einiger tausend Euro kosten, wenn der Arzt bestätigen sollte, dass der Mitarbeiter Arbeitsunfähig war.
Das Ende des Urlaubs ändert sich nicht
Eines ist jedoch sicher: Auch im Krankheitsfall endet der Urlaub wie geplant am letzten Urlaubstag, solange der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers eine Rückkehr zulässt.
Das Wichtigste ist, dass Sie sich während Ihres Urlaubs gut erholen und gesund bleiben. Sollten Sie jedoch erkranken, ist es wichtig, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, um Ihre Urlaubstage zu retten.
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