Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unabhängig davon, ob er Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeitet.
Wer steht im Regen? Berechtigte zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit auf einer Bananenschale ausrutschen und sich den Fuß verstauchen – was dann? Bleiben Sie ohne Lohn, weil Sie nicht arbeiten können? Hier kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ins Spiel.
Wer hat eigentlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Stellen Sie sich vor, das deutsche Arbeitsrecht wäre ein Regenschirm. Dieser Schirm deckt alle Arbeitnehmer ab, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeiten. Sie alle haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Gilt das für alle Arbeitnehmer?
In der Tat, es gilt für alle Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass unabhängig von der Arbeitszeit oder der Art des Arbeitsvertrages jeder Arbeitnehmer diesen Anspruch hat.
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